DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 60598-2-8
; VDE 0711-2-8:2014-03
Leuchten - Teil 2-8: Besondere Anforderungen - Handleuchten (IEC 60598-2-8:2013); Deutsche Fassung EN 60598-2-8:2013
Luminaires - Part 2-8: Particular requirements - Handlamps (IEC 60598-2-8:2013); German version EN 60598-2-8:2013
Einführungsbeitrag
Die Norm legt Anforderungen an Handleuchten und ähnliche ortsveränderliche Leuchten fest, die zum Gebrauch in der Hand gehalten, mit einem Haken aufgehängt oder auf eine Fläche aufgelegt werden und die für die Verwendung mit elektrischen Lichtquellen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis 250 V bestimmt sind. Der Teil 2-8 gilt in Verbindung mit den Hauptabschnitten von DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1), auf die Bezug genommen wird. Handleuchten, die durch Flügelschrauben, Klammern oder Magnete an einer Befestigungsfläche angebracht werden können, sowie Leuchten, die zum Ausleuchten von Fässern vorgesehen sind, fallen in den Anwendungsbereich dieser Norm. Diese Ausgabe der DIN EN 60598-2-8 (VDE 0711-2-8) stellt die folgenden technischen Änderungen bezüglich der Vorgängerausgabe bereit. Die Anforderungen wurden aktualisiert, um sie konsistent zu machen und um widersprüchliche Anforderungen zu berichtigen, die mit Änderung 2 eingeführt wurden. In Änderung A2 zu IEC 60598-2-8 war gefordert, dass Handleuchten immer nur als Leuchten für rauen Betrieb ausgeführt sein müssen. Die Folge war, dass diese Art von Leuchten nach DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1), 4.13.4, immer einen Schutzgrad von IP54 aufweisen müssen. Diese Anforderungen standen im Widerspruch mit mehreren Punkten dieses Teil 2, in denen gewöhnliche Leuchten als zulässig angesehen werden. Weiterhin wurde ein Widerspruch zwischen der Anforderung an die für die Schutzabdeckung verwendete Art des Werkstoffs korrigiert. Zuständig ist das DKE/UK 521.4 "Leuchten" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60598-2-8 (VDE 0711-2-8):2008-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die Anforderung, dass Handleuchten immer als Leuchten für rauen Betrieb ausgeführt sein müssen, wurde gestrichen. b) Die Festlegung zur Art des Werkstoffs von in Handleuchten verwendeten Schutzabdeckungen wurde gestrichen. c) Die Anforderung, dass eine Schutzvorrichtung einer Handleuchte nicht dauerhaft mit der Leuchte verbunden sein muss, falls ein automatischer Schalter den Betrieb der Leuchte unterbricht, wenn die Schutzvorrichtung zu Wartungszwecken entfernt wird, wurde neu aufgenommen. d) Für flexible Anschlussleitungen wurden die Leitungstypen für gewöhnliche und andere als gewöhnliche Handleuchten fesgelegt. e) Für Handleuchten mit auswechselbaren Anschlussleitungen wurde die Prüfung nach IEC 60598-1, 5.2.10.3, neu aufgenommen. f) Für die Prüfung der Erwärmung von Handleuchten mit einer IP-Einteilung höher als IP20 wurde die Prüfung nach IEC 60598-1, 12.7, ergänzt.