DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 10269
Stähle und Nickellegierungen für Befestigungselemente für den Einsatz bei erhöhten und/oder tiefen Temperaturen; Deutsche Fassung EN 10269:2013
Steels and nickel alloys for fasteners with specified elevated and/or low temperature properties; German version EN 10269:2013
Einführungsbeitrag
Die DIN EN 10269 ist eine harmonisierte Norm, zitiert in dem Amtsblatt der Europäischen Union. Diese Norm definiert die Anforderungen an Halbzeug, Stäbe und Draht für Befestigungselemente, für den Einsatz bei erhöhten und/oder tiefen Temperaturen aus unlegierten und legierten (einschließlich nichtrostenden) Stählen und Nickellegierungen. Diese Norm gilt als harmonisiert, da die vorstehend genannten Erzeugnisse auch (aber nicht nur) im Druckbehälterbau angewendet werden und demzufolge die grundlegenden Anforderungen der EU-Richtlinie 97/23 EG unterstützt. Zu der vorherigen Version sind mehrere Änderungen vorgenommen worden wie: Aufnahme/Entfall von Stahlsorten, Splitterung der Tabellen in Stahlsorten die die PED (Pressure Equipment Directive) erfüllen oder Ergänzung von technischen Angaben. Das zuständige deutsche Normungsgremium ist der Unterausschuss 19/5 "Stabstahl und Walzdraht für Befestigungsmittel zur Verwendung bei erhöhten und tiefen Temperaturen" des Normenausschusses Eisen und Stahl (FES).
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 10269:2006-07, DIN EN 10269 Berichtigung 1:2006-10, DIN EN 10269 Berichtigung 2:2007-02 und DIN EN 10269 Berichtigung 3:2009-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich der Norm erweitert; b) neue Stahlsorten (z.B. 20MnB4, 23MnB4, 26NiCrMo14-6) aufgenommen; c) Stahlsorten wie z. B. 19MnB4, 41NiCrMo7-3-2 gestrichen; d) zusätzliche Präzisierung für den Kerbschlagbiegeversuch bei 20°C: Hammerfinne 2mm (Abschnitt 11.5); e) Aufteilung in Stahlsorten die die PED erfüllen / nicht erfüllen (abhängig von der Wärmebehandlung); f) neue Option für die Härteprüfung auf Homogenität (siehe Tabelle 12); g) Aktualisierung und Ergänzung der Tabellen mit technischen Angaben (wie z. B. Tabelle D.1); h) normative Verweisungen im Abschnitt 2 aktualisiert; i) redaktionelle Überarbeitung.