DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 60335-2-48
; VDE 0700-48:2013-01
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-48: Besondere Anforderungen für elektrische Strahlungsgrillgeräte und Toaster für den gewerblichen Gebrauch (IEC 60335-2-48:2002 + A1:2008); Deutsche Fassung EN 60335-2-48:2003 + Cor. :2007 + A1:2008 + A11:2012
Household and similar electrical applicances - Safety - Part 2-48: Particular requirements for commercial electric grillers and toasters (IEC 60335-2-48:2002 + A1:2008); German version EN 60335-2-48:2003 + Cor. :2007 + A1:2008 + A11:2012
Einführungsbeitrag
Diese Europäische Norm behandelt die Sicherheit elektrisch betriebener gewerblicher Strahlungsgrillgeräte und Toaster. Die Geräte sind nicht für den Hausgebrauch bestimmt, ihre Bemessungsspannung beträgt nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte, betrieben zwischen einem Außenleiter und dem Neutralleiter, und 480 V für andere Geräte. Strahlungsgrillgeräte oder Toaster mit Einrichtungen zur rotierenden oder geradlinigen Bewegung und ähnliche Geräte zum Grillen durch Strahlungswärme wie zum Beispiel Gyrosgrills, Salamander und so weiter fallen ebenfalls unter den Anwendungsbereich dieser Norm. Diese Geräte werden in Restaurants, Kantinen, Krankenhäusern und in gewerblichen Betrieben wie zum Beispiel Bäckereien und Fleischereien verwendet. Durch die in die Europäische Norm EN 60335-2-48:2003+A1:2008 eingearbeitete Änderung A11:2012 werden Geräte beziehungsweise Maschinen für den gewerblichen Gebrauch mit motorgetriebenen, beweglichen Teilen, an die grundlegenden Anforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG angepasst. Zuständig ist das UK 511.8 "Großküchengeräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60335-2-48 (VDE 0700-48):2008-12 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die bei CENELEC erschienene Änderung A11:2012 zur IEC 60335-2-48:2002 wurde eingearbeitet. b) Im Abschnitt 1 wurde die Anmerkung 103 (Diese Norm gilt nicht für ...) in normativen Text umgewandelt. c) Der Unterabschnitt 3.109 "Installationswand" wurde ersetzt. d) Die Unterabschnitte 7.12 und 7.12.1 wurden ergänzt bzw. geändert. e) Der Anhang ZE "Besondere zusätzliche Anforderungen für Geräte und Maschinen für den gewerblichen Gebrauch mit motorgetriebenen, beweglichen Teilen" wurde hinzugefügt.