DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN CLC/TS 50131-2-8
; VDE V 0830-2-2-8:2013-01
Alarmanlagen - Einbruchmeldeanlagen - Teil 2-8: Anforderungen an Erschütterungsmelder; Deutsche Fassung CLC/TS 50131-2-8:2012
Alarm systems - Intrusion and hold-up systems - Part 2-8: Intrusion detectors - Shock detectors; German version CLC/TS 50131-2-8:2012
Verfahren
Vornorm
Einführungsbeitrag
Der Zweck eines Erschütterungsmelders ist, die Erschütterung oder eine Reihe von Erschütterungen, die durch gewaltsame Eindringversuche an einer physikalischen Sperre (zum Beispiel Türen oder Fenster) hervorgerufen werden, zu erkennen und die erforderliche Auswahl von Signalen oder Meldungen, die vom übrigen Teil der Einbruchmeldeanlage verwendet werden, zur Verfügung zu stellen. Diese Technische Spezifikation gilt für in Gebäude installierte Erschütterungsmelder. Zuständig ist das UK 713.1 "Gefahrenmelde- und Überwachungsanlagen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.