DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 16143
Mineralölerzeugnisse - Bestimmung des Gehaltes an Benzo(a)pyren (BaP) und ausgewählten polycyclischen Kohlenwasserstoffen (PAKs) in Extenderölen - Verfahren mittels doppelter LC-Vorreinigung und GC/MS-Analyse; Deutsche Fassung EN 16143:2013
Petroleum products - Determination of content of Benzo(a)pyrene (BaP) and selected polycyclic aromatic hydrocarbons (PAH) in extender oils - Procedure using double LC cleaning and GC/MS analysis; German version EN 16143:2013
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument (EN 16143:2013) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 19 "Gasförmige und flüssige Kraft- und Brennstoffe, Schmierstoffe und verwandte Produkte mit mineralölstämmiger, synthetischer oder biologischer Herkunft" erarbeitet, dessen Sekretariat vom NEN (Niederlande) gehalten wird. Das zuständige nationale Gremium ist der Arbeitsausschuss NA 062-06-14 AA "Chromatographische Analyse" im Fachausschuss Mineralöl- und Brennstoffnormung des Normenausschusses Materialprüfung (NMP) im DIN.
Dieses Dokument legt ein Verfahren zur Bestimmung des Gehaltes an Benzo(a)pyren (BaP) in Extenderölen fest, die in der Gummiindustrie üblicherweise zur Produktion von Reifen oder Reifenteilen benutzt werden. Dieses Verfahren ergibt auch die Summe von acht einzelnen polycyclischen Kohlenwasserstoffen (PAH), die in der Tabelle 1 enthalten sind. Der vorgesehene Bestimmungsbereich dieses Verfahrens liegt zwischen 0,1 mg/kg und 10 mg/kg.
Dieses Dokument wurde aufgrund eines Mandates der Europäischen Kommission und der Europäischen Freihandelszone von CEN erarbeitet und unterstützt grundlegende Anforderungen der Europäischen Richtlinie 2005/69/EG. Diese Europäische Richtlinie enthält restriktive Bestimmungen in Bezug auf den Handel mit und die Anwendung von polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAH) in Extenderölen und Reifen. Reifen werden mit Hilfe von Extenderölen produziert, welche PAH enthalten können, die nicht absichtlich hinzugegeben wurden. Auf Grund der Tatsache, dass PAH während des Produktionsprozesses in die Gummimatrix hineingelangen können, können sie auch in unterschiedlichen Mengen in den Endprodukten enthalten sein. Die Anwesenheit von PAH kann qualitativ und quantitativ mittels Benzo(a)pyren als Marker nachgewiesen werden. B(a)P und PAH sind nach der Europäischen Richtlinie 67/548/EWG als gefährliche Substanzen klassifiziert, und zwar als cancerogen, mutagen und toxisch in Bezug auf Fortpflanzung.
Dokument: zitiert andere Dokumente
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
NA 062-06-14 AA - Chromatographische Analyse