DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 60086-2
Primärbatterien - Teil 2: Physikalische und elektrische Spezifikationen (IEC 60086-2:2011); Deutsche Fassung EN 60086-2:2011
Primary batteries - Part 2: Physical and electrical specifications (IEC 60086-2:2011); German version EN 60086-2:2011
Einführungsbeitrag
Diese Norm enthält die physikalischen Maße, Entladeprüfbedingungen und die Leistungsanforderungen bei Entladung für Primärzellen und -batterien; das sind nicht-wiederaufladbare Trockenbatterien, im Wesentlichen für die Anwendung bei Endverbrauchern für tragbare, batteriegespeiste elektrische Kleingeräte. DIN EN 60086-2 ergänzt die allgemeinen Angaben und Anforderungen aus DIN EN 60086-1. Dieser Teil wurde zur Unterstützung der Anwender von Primärbatterien, Geräteentwickler und Batteriehersteller erarbeitet, indem Form, Eignung und Funktion der einzelnen genormten Primärzellen und -batterien angegeben werden. Der vorliegende Teil wurde im Laufe der Jahre geändert, um seinen Inhalt zu verbessern, und kann zu gegebener Zeit infolge der Kommentare der Nationalen Komitees und der Fachleute erneut überarbeitet werden; die Kommentare beruhen auf praktischer Erfahrung und Veränderungen der Technologie. Dieser Teil gilt für Primärbatterien mit genormten elektrochemischen Systemen. Festgelegt werden: - physikalische Maße; - Entladeprüfbedingungen und Leistungsanforderungen bei Entladung. Angaben zur Sicherheit sind nun in DIN EN 60086-4, DIN EN 60086-5 und DIN EN 62281 enthalten. Zuständig ist das K 372 "Primärbatterien" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60086-2:2007-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Herausnahme von 8 Batterietypen; b) Ergänzung einer grafischen Darstellung der Luftsauerstoff-Eintrittsöffnung; c) Herausnahme der Widerstandsprüfung bei P-Systemen (Zink-Luft); d) Festlegung einer neuen 9 Volt (L-System) Batterie (6LP3146); e) Einführung eines Bezeichnungsregisters in Anhang D; f) generell die Anpassung von Anwendungsprüfungen und ihrer Mindestdauer als Reaktion auf geändertes Nutzungsverhalten.