DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 60079-10-2
; VDE 0165-102:2010-03
Explosionsfähige Atmosphäre - Teil 10-2: Einteilung der Bereiche - Staubexplosionsgefährdete Bereiche (IEC 60079-10-2:2009); Deutsche Fassung EN 60079-10-2:2009
Explosive atmospheres - Part 10-2: Classification of areas - Combustible dust atmospheres (IEC 60079-10-2:2009); German version EN 60079-10-2:2009
Einführungsbeitrag
Dieser Teil von IEC 60079 befasst sich mit der Erkennung und Einteilung von Bereichen, in denen explosionsfähige Staubatmosphären und Ablagerungen brennbarer Stäube auftreten, um die richtige Auswahl von Geräten zum Einsatz in solchen Bereichen zu erlauben. Explosionsfähige Staubatmosphären und Ablagerungen brennbarer Stäube werden in dieser Norm getrennt behandelt. In Abschnitt 4 wird die Bereichseinteilung für explosionsfähige Staubwolken beschrieben unter Berücksichtigung von Staubablagerungen als einer möglichen Freisetzungsquelle. Gefährdungen durch die Entzündung von Staubablagerungen werden in Abschnitt 7 beschrieben. Die Beispiele in dieser Norm beruhen auf einem System von wirksamen Reinigungsmaßnahmen, welches in der Anlage durchgeführt wird, damit ein Anwachsen von Staubablagerungen verhindert wird. Gibt es keine wirksamen Reinigungsmaßnahmen, ist bei der Bereichseinteilung die mögliche Bildung explosionsfähiger Staubwolken von Staubablagerungen eingeschlossen. Die Grundaussagen der Norm können auch angewendet werden, wenn brennbare faserförmige Fasern oder Flocken eine Gefahr verursachen können. Diese Norm ist dafür bestimmt, dort angewendet zu werden, wo ein Risiko durch explosionsfähige Staubatmosphären oder brennbare Staubablagerungen unter normalen atmosphärischen Bedingungen vorhanden sein kann. Zuständig ist das K 235 "Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 61241-10 (VDE 0165-102):2005-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) die von Staub ausgehenden Gefahren sind klargestellt worden; b) Staubgruppen sind eingeführt worden; c) Anhang D, der die Geräteschutzniveaus (EPLs) erklärt, ist hinzugefügt worden; d) die übliche Ausdehnung von Zone 22 jenseits von Zone 21 ist von 1 m auf 3 m erweitert worden.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
DKE/K 235 - Errichten elektrischer Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen