DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 60598-1
; VDE 0711-1:2009-09
Leuchten - Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen (IEC 60598-1:2008, modifiziert); Deutsche Fassung EN 60598-1:2008 + A11:2009
Luminaires - Part 1: General requirements and tests (IEC 60598-1:2008, modified); German version EN 60598-1:2008 + A11:2009
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1):2005-03, DIN EN 60598-1/A1 (VDE 0711-1/A1):2007-06 und DIN EN 60598-1 Berichtigung 1 (VDE 0711-1 Berichtigung 1):2007-11 wurden folgende Änderungen vorgenommen: - EN 60598-1:2008 + A11:2009 übernommen. - 0.1, 0.4.2: Anwendungsbereich und Zweck der Norm überarbeitet, um die "Hinweise für die Leuchtenkonstruktion" verbindlich zu machen. - 0.2: Normative Verweisungen aktualisiert. - 2.4, Tabelle 3.1, 3.2.9, 3.2.21, 4.16, Tabelle 12.3, 12.5, 12.6, Bild 1, Anhang D, Anhang N: Prinzipien der Kennzeichnung von Leuchten, die nicht zur Befestigung auf normal entflammbare Oberflächen und zur Abdeckung mit Isoliermaterial geeignet sind, neu festgelegt. - 1.2.8, 1.2.9: Begriffe für ortsfeste und ortsveränderliche Leuchten näher erläutert. - 0.4.2, 1.2.14, 1.2.37, 1.2.66, 1.2.67, 3.2.4, 3.2.12, 3.3.18, 4.7.3, 4.7.5, 5.2, Tabelle 5.1, 7.2, 8.2.4, Tabelle 10.1: Begriff der "Netzanschlussleitung" neu definiert und in den Normtext eingeführt. - 1.2.23: Bevorzugung der doppelten Isolierung bei Leuchten der Schutzklasse II herausgenommen. - 1.2.24: Anforderungen an PELV bei Leuchten der Schutzklasse III definiert. - 1.2.46: Begriff "von Hand" neu definiert. - 1.2.76: Mit Änderung A11:2009 wurde der Begriff "Impulsspannungskategorie" an die Anforderungen der Errichtungsnorm IEC 60364-4-44:2007 angepasst. - 1.2.77, Tabelle 10.2, Hauptabschnitt 11, Anhang M, Anhang U: Anforderungen an die Kriech- und Luftstrecken nach der Sicherheitsgrundnorm IEC 60664 überarbeitet. - 1.2.71, 3.2.16, 3.2.19, 3.2.22, 4.21, 4.24, 9.2, Bild 1, Anhang P: Anforderungen an Schutzabdeckungen von Leuchten mit Halogen-Glühlampen und Halogen-Metalldampflampen festgelegt. - 1.2.42, 1.2.69, 9.2: Begriffe für ELV (Kleinspannung) und SELV (Schutzkleinspannung) hinsichtlich der Anforderungen an Leuchten der Schutzklasse III neu definiert und in den Normtext eingearbeitet. - 5.2.16: Anforderungen an in Leuchten eingebauten Gerätestecker geändert. - 1.2.78, 1.2.79, 1.2.80, 3.3.19, Hauptabschnitt 10, Anhang G: Anforderungen an Berührungsstrom, Schutzleiterstrom und elektrische Verbrennung festgelegt. - 1.2.81, 1.2.82, Tabelle 3.1, 3.2.20, 4.14, Tabelle 12.1: Anforderungen an die höchste Temperatur von Verstelleinrichtungen innerhalb des Handbereiches festgelegt. - 0.5.2, 1.2.83, 4.27, 7.2, Anhang V: Prüfanforderungen für Netzanschlüsse mit Anschlussklemmen mit integriertem schraubenlosen Schutzkontakt ergänzt. - 1.2.84, 1.2.85, 1.2.86: Begriffe für "auswechselbare Leitung", "Werkzeug" und "speziell vorbereitete Anschlussleitung" definiert. - 3.2.23, Tabelle 3.1, Bild 1: Anforderungen an Leuchten mit internen Sicherungen aufgenommen. - 3.2 a), 3.2.6: Anforderungen an die Aufschriften von Einbauleuchten mit zwei IP-Bemessungen hinzugefügt. - 3.2.6, Bild 1: Bildzeichen für die unterschiedlichen IP-Schutzarten gestrichen. - 4.4.4: Anforderungen hinsichtlich der Befestigung unterschiedlicher Lampenfassungstypen genauer definiert. - 4.10.2: Anforderungen an Öffnungen in doppelter oder verstärkter Isolierung richtig gestellt. - 4.11.2, 7.2.1: Anforderungen von Gewindeschneidschrauben mit Schrauben mit grobem Gewinde (Blechschrauben) gleichgestellt. - 4.11.5, 12.5, 12.5.1, 12.5.2: Normtexte klarer formuliert. - 4.12.4: Prüfanforderungen für Lampenfassungen mit einem einfachen Befestigungsmittel, die auf Verdrehen beansprucht werden, überarbeitet. - 4.12.5, Tabelle 4.2: Prüfanforderungen für Stopfbuchsen von einer Kraft (N) in ein Drehmoment (Nm) geändert. - 4.21.3: Anforderungen an Öffnungen im Lampenraum genauer beschrieben. - 4.22: Zulässiges Gewicht von Ankleidungen an Leuchtstofflampen mit Sockel G5 auf 200 g erhöht. - 5.2.14: Zertifizierung von anderen als gewöhnlichen Leuchten mit angegossenem Stecker für die Einhaltung der IP-Anforderungen ermöglicht und Anforderungen an Stecker und Steckdosen für Leuchten der Schutzklasse III festgelegt. - 5.2.16: Anforderungen an Gerätestecker und Gerätesteckvorrichtungen von Leuchten überarbeitet. - 3.3.20, 8.2.1, 8.2.3, 8.2.4, 8.2.5, 8.2.6: Anforderungen an die Berührbarkeit der Basisisolierung von Leuchten innerhalb des Handbereiches überarbeitet. - 9.2: Anforderungen an den Schutz von Lampen gegen Spritzwasser aufgenommen. - 9.2.4, 9.2.5: Hinweis auf geltende Prüfanforderungen in Japan ergänzt. - 12.3.1 c): Prüfanforderungen an Leuchten mit Glühlampen bei der Prüfung der Dauerhaftigkeit überarbeitet. - 12.3.1 d), 12.4.1 d): Prüfverfahren für ELV-Leuchten mit Glühlampen geändert. - 12.5.1 b): Prüfanforderungen für die Prüfung der Erwärmung im anomalen Betrieb an Leuchten, die Transformatoren enthalten, überarbeitet. - 12.7: Prüfung der Erwärmung von thermoplastischen Leuchten neu festgelegt. - 15.3.2: Anforderungen an die Isolierung durchdringende Anschlussklemmen zur Herstellung von abzweigenden Verbindungen geändert. - Bild 9: Diagramm mit Zusammenhang zwischen Wicklungstemperatur und Temperatur der Befestigungsfläche und dazugehörige Legende überarbeitet. - Bild 32: Prüfschaltung für Leuchten, die Leuchtstofflampen kleiner gleich 70 W enthalten, ergänzt. - Anhang A: Prüfverfahren zur Bestimmung, ob ein leitfähiges Teil ein aktives Teil ist, neu festgelegt. - Anhang L: Hinweise zur praxisbezogenen Leuchtenkonstruktion hinsichtlich Empfehlungen für einen möglichen Schutz des Vorschaltgeräts bei der Ende-der-Lebensdauer-Erscheinung von Hochdruck-Entladungslampen, der Beständigkeit gegen Schwingungseinflüsse und der Entflammbarkeit von Einzelteilen ergänzt. - Anhang R: Abschnitte, die eine Wiederholungsprüfung für Leuchten erfordern, aufgeführt. - Anhang W: Alternative Prüfung der Erwärmung für thermoplastische Leuchten beschrieben. - Die Anhänge ZA, ZB und ZC wurden von CENELEC überarbeitet.