DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 60335-2-82
; VDE 0700-82:2009-02
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-82: Besondere Anforderungen für Dienstleistungs- und Unterhaltungsautomaten (IEC 60335-2-82:2002 + A1:2008); Deutsche Fassung EN 60335-2-82:2003 + A1:2008
Household and similar electrical appliances - Safety - Part 2-82: Particular requirements for amusement machines and personal service machines (IEC 60335-2-82:2002 + A1:2008); German version EN 60335-2-82:2003 + A1:2008
Einführungsbeitrag
Diese Norm behandelt die Sicherheit elektrischer Personen-Dienstleistungsautomaten und Unterhaltungsautomaten für den gewerblichen Gebrauch, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt. Unterhaltungsautomaten sind zum Beispiel Billardtische, Bowlingbahn-Einrichtungen, Dart-Wurfspiele, Fahrsimulatoren, Spielgeräte, Kinderschaukelgeräte, Laser-Schießgeräte, Flipper und Videospielgeräte. Personen-Dienstleistungsautomaten sind zum Beispiel Karten-Aufwerte-Geräte, Geldausgabe-Geräte, Gepäck-Schließfächer, Personenwaagen und Schuhputzgeräte.
Durch die in die Europäische Norm EN 60335-2-82:2003 eingearbeitete Änderung A1:2008 werden die "Einleitung" sowie die Abschnitte 2 "Normative Verweisungen, 7 "Aufschriften und Anweisungen", 21 "Mechanische Festigkeit", 24 "Einzelteile" und die "Literaturhinweise" der EN 60335-2-82:2003 ergänzt oder geändert.
Für die Norm ist das DKE/UK 511.11 "Motorische Geräte" zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60335-2-82 (VDE 0700-82):2004-05 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Die bei IEC erschienene Änderung A1:2008 zur IEC 60335-2-82:2002, die inzwischen als Änderung A1:2008 zur EN 60335-2-82:2003 ratifiziert ist, wurde eingearbeitet. b) Die Einleitung sowie die Abschnitte 2 "Normative Verweisungen", 7 "Aufschriften und Anweisungen", 21 "Mechanische Festigkeit", 24 "Einzelteile" und die "Literaturhinweise" wurden ergänzt oder geändert.