DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN 60079-29-1
; VDE 0400-1:2008-07
Explosionsfähige Atmosphäre - Teil 29-1: Gasmessgeräte - Anforderungen an das Betriebsverhalten von Geräten für die Messung brennbarer Gase (IEC 60079-29-1:2007, modifiziert); Deutsche Fassung EN 60079-29-1:2007
Explosive atmospheres - Part 29-1: Gas detectors - Performance requirements of detectors for flammable gases (IEC 60079-29-1:2007, modified); German version EN 60079-29-1:2007
Einführungsbeitrag
Die Norm DIN EN 60079-29-1 (VDE 0400-1) enthält die allgemeinen Anforderungen an Bauweise, Prüfung und Betriebsverhalten und beschreibt die Prüfverfahren für tragbare, transportable und ortsfeste Geräte für die Detektion und Messung der Konzentration brennbarer Gase oder Dämpfe in der Luft.
Die Norm DIN EN 60079-29-2 (VDE 0400-2) enthält Anleitungen und empfohlene Verfahren für die Auswahl, Installtion, den sicheren Einsatz und die Wartung von elektrischen Geräten der Gruppe II, die für den Einsatz in industriellen und gewerblichen Sicherheitsanwendungen zur Detektion und Messung brennbarer Gase vorgesehen sind und die mit den Anforderungen in DIN EN 60079-29-1 (VDE 0400-1) übereinstimmen.
Die Geräte oder Teile davon sind zur Benutzung in explosionsgefährdeten Bereichen (siehe Abschnitt 3.1.8) und in schlagwettergefährdeten Bergwerken vorgesehen.
Für die Normen ist das DKE/UK 966.1 "Mess- und Warngeräte für gefährliche Gase" zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 61779-1 (VDE 0400-1):2001-07, DIN EN 61779-1/A11 (VDE 0400-1/A11):2004-06, DIN EN 61779-2 (VDE 0400-2):2001-07, DIN EN 61779-3 (VDE 0400-3):2001-07, DIN EN 61779-4 (VDE 0400-4):2001-07 und DIN EN 61779-5 (VDE 0400-5):2001-07 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Abschnitt 4.2.3 (Alarm- oder Ausgangssignale) wurde verändert, um sicherzustellen, dass Alarmvorrichtungen nicht außerhalb des Messbereichs eingestellt werden können und dass Anforderungen für die Deaktivierung von Alarmvorrichtungen gestellt werden; b) Abschnitt 4.2.7 (Eigenständiges Gasmessgerät zum Betrieb mit separaten Steuereinheiten) wurde hinzugefügt, um eine eigenständige Bewertung von Gasmessgeräten mit einem industrieüblichen Ausgangssignal zu erlauben; c) Abschnitt 4.2.8 (Separate Steuereinheiten zum Betrieb mit eigenständigen Gasmessgeräten) wurde hinzugefügt, um eine eigenständige Bewertung von Steuereinheiten zu erlauben, die ein industrie-übliches Eingangssignal verwenden; d) Abschnitt 4.2.9 (Softwaregesteuerte Geräte) wurde zur verbesserten Bewertung von Software zum Dokument hinzugefügt. Der hinzugefügte Text basiert auf den Leitlinien und Anforderungen der EN 50271; e) Abschnitt 5.2.1.1 wurde verändert und verlangt nun zwei Geräte, bei denen die Mittenwellenlänge der optischen Filter an der unteren und an der oberen Grenze der Spezifikation liegt; f) Abschnitt 5.2.1.2 wurde verändert, um zu erlauben, dass die Reihenfolge der Prüfungen innerhalb eines Blocks nach dem Ermessen des Prüflabors ausgeführt wird; g) Abschnitt 5.3.11 (Optionen der Datenübertragung) wurde hinzugefügt, um sicherzustellen, dass die Prüfungen mit maximalen Datenraten ausgeführt werden; h) Abschnitt 5.3.12 (Gaswarngeräte als Teil von Systemen) wurde hinzugefügt, um sicherzustellen, dass die Prüfungen mit maximalen Datenraten ausgeführt werden; i) Abschnitt 5.4.6 (Alarmschwelle(n)) wurde verändert, um Alarme, die bei abnehmenden Konzentrationen aktiviert werden, einzuschließen; j) Abschnitt 5.4.10 (Strömungsgeschwindigkeit) wurde verändert, um Prüfungen bei 3 m/s und 6 m/s einzuschließen; k) Abschnitt 5.4.16 (Einstellzeit) wurde verändert, um bei den Prüfanforderungen für Gruppe II Geräte mit einer Anzeige des Volumenanteils bis zu 100 % der UEG die Abklingzeit auszuschließen; l) Abschnitt 5.4.18 (Betrieb in hohen Gaskonzentrationen oberhalb des Messbereichs) wurde verändert, um die Reihenfolge der Prüfungen zu definieren; m) Anhang A (Anforderungen an das Betriebsverhalten) wurde umfassend verändert. Die Tabelle der Gase/Dämpfe wurde entfernt und der Anhang wurde durch die Anforderungen an das Betriebsverhalten der Teile 2 bis 5 der Reihe EN 61779 ersetzt. Zusätzlich wurden, wo angemessen, Anforderungen an das Betriebsverhalten der Teile 2 bis 5 der Reihe EN 61779 angepasst, um Konsistenz herzustellen. Die Änderungen wurden vorgenommen, um die Teile 1 bis 5 der Reihe EN 61779 zu einer einzigen Norm zusammenzufassen.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
DKE/UK 966.1 - Mess- und Warngeräte für gefährliche Gase
Zuständiges europäisches Arbeitsgremium
Zuständiges internationales Arbeitsgremium
IEC/TC 31 - Betriebsmittel für explosionsgefährdete Bereiche