DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN VDE 0100-705
; VDE 0100-705:2007-10
Errichten von Niederspannungsanlagen - Teil 7-705: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art - Elektrische Anlagen von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten (IEC 60364-7-705:2006, modifiziert); Deutsche Übernahme HD 60364-7-705:2007 + Corrigendum 1:2007
Low-voltage electrical installations - Part 7-705: Requirements for special installations or locations - Agricultural and horticultural premises (IEC 60364-7-705:2006, modified); German implementation HD 60364-7-705:2007 + Corrigendum 1:2007
Einführungsbeitrag
Die Anforderungen der Norm DIN VDE 0100-705 (VDE 0100-705) gelten für fest installierte elektrische Anlagen sowohl in Innenräumen als auch im Freien von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten. Einige Anforderungen dieser Norm gelten auch für elektrische Anlagen in den dazugehörigen Wohnungen und anderen Räumlichkeiten von landwirtschaftlichen und gartenbaulichen Betriebsstätten.
Diese Norm gilt nicht für Räume und Orte für den Haushaltbereich und für ähnliche Zwecke.
Gelten einige der besonderen Anforderungen dieser Norm auch für dazugehörige Wohnungen und andere Räumlichkeiten in gemeinschaftlich genutzten Gebäuden, ist dies im normativen Text angegeben.
Für die Norm ist das UK 221.2 "Schutz gegen elektrischen Schlag" der DKE zuständig.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN VDE 0100-705 (VDE 0100-705):1992-10 und DIN V VDE V 0100-0705 (VDE V 0100-0705):2003-04 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Landwirtschaftliche und gartenbauliche Anwesen geändert in landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebsstätten. b) Einzelne Anforderungen gelten auch für dazugehörige Wohnungen und Nebenräume. c) Besondere Anforderungen bei Anwendung des TN-Systems aufgenommen. d) Endstromkreisen, ausgenommen Stromkreise mit Steckdosen, sind Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (RCDs) mit Bemessungsdifferenzstrom kleiner gleich 300 mA gefordert. e) Reduzierung der vereinbarten Grenze der dauernd zulässigen Berührungsspannung auf UL = AC 25V oder DC 60 V ist entfallen. f) Fremde leitfähige Teile im Fußboden des Stand-, Liege- und Melkbereichs sind in den zusätzlichen Schutzpotentialausgleich einzubeziehen. g) Übersichtsplan des zusätzlichen Schutzpotentialausgleich ist anzufertigen. h) Es werden Trennvorrichtungen gebäude- oder gebäudeabschnittsweise gefordert. i) Bei der Verlegung von Kabel in Erdboden ist ein Verlegeplan anzufertigen. j) Für die Intensivtierhaltung sind detaillierte Anforderungen aufgenommen.
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Zuständiges nationales Arbeitsgremium
DKE/UK 221.1 - Schutz gegen elektrischen Schlag
Zuständiges internationales Arbeitsgremium
IEC/TC 64 - Elektrische Anlagen und Schutz gegen elektrischen Schlag