DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
Verfahren zur Bestimmung von bestimmten Substanzen in Produkten der Elektrotechnik - Teil 15: Tetrabromobisphenol A (TBBPA) in Kunststoffen mittels Gaschromatographie-Massenspektrometrie (GC-MS) und Flüssigchromatographie-Massenspektrometrie (LC-MS)
Kurzreferat
Diese internationale Norm legt Verfahren für die Bestimmung von Tetrabrombisphenol A in Kunststoffen mittels Gaschromatographie-Massenspektrometer (GC-MS) und Flüssigchromatographie-Massenspektrometer (LCMS) fest. Die Extraktion von TBBPA in den Testproben erfolgt durch Ultraschall- oder Soxhlet-Extraktion. Tetrabrombisphenol A (TBBPA) ist eines der gebräuchlichsten bromierten Flammschutzmittel und wird in verschiedenen Bereichen eingesetzt, z. B. in der Elektro-/Elektronik-, Mobilitäts- und Bauindustrie. Trotz seiner Vielseitigkeit wurde TBBPA im Rahmen der EU-Verordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 der Kommission) und der EU-Richtlinie RoHS in Anhang II registriert, um TBBPA aufzunehmen. Außerdem wurde es in mehreren Ländern aufgrund seiner Toxizität reguliert. In Norwegen wurde TBBPA in die "Liste des Verbots bestimmter gefährlicher Stoffe in Konsumgütern (PoHS)" aufgenommen. TBBPA wurde auch im Rahmen der Kontrolle chemischer Stoffe reguliert.
Beginn
2024-06-04
Geplante Dokumentnummer
DIN EN IEC 62321-15
Projektnummer
02232316
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
DKE/K 135 - Erfassung von Stoffen in Produkten der Elektrotechnik