DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN IEC 60598-2-2
; VDE 0711-2-2:2022-08
Leuchten - Teil 2-2: Besondere Anforderungen - Einbauleuchten (IEC L34D/1633/CDV:2021); Deutsche und Englische Fassung prEN IEC 60598-2-2:2021
Luminaires - Part 2-2: Particular requirements - Recessed luminaires (IEC 34D/1633/CDV:2021); German and English version prEN IEC 60598-2-2:2021
Einführungsbeitrag
Dieser Teil von IEC 60598 legt Anforderungen für Einbauleuchten mit elektrischen Lichtquellen für den Betrieb an Versorgungsspannungen bis 1000 V fest. Er spezifiziert auch die Anforderungen an luftführende Einbauleuchten zur Verwendung mit einem Lüftungskanal oder einem belüfteten Raum (Plenum). Dieser Teil von IEC 60598 legt Anforderungen für Einbauleuchten mit elektrischen Lichtquellen für den Betrieb an Versorgungsspannungen bis 1000 V fest. Er spezifiziert auch die Anforderungen an luftführende Einbauleuchten zur Verwendung mit einem Lüftungskanal oder einem belüfteten Raum (Plenum). Anforderungen an luftführende Leuchten aus IEC 60598-2-19 wurden in dieses Dokument übernommen. In diesem Anwendungsbereich werden keine Einschränkungen genannt. Gegenüber DIN EN 60598-2-2 (VDE 0711-2-2):2012-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen aus Teil 1 von IEC 60598, die spezifisch für Einbauleuchten sind, wurden in dieses Dokument übernommen; b) Anforderungen an luftführende Leuchten aus IEC 60598-2-19 wurden in dieses Dokument übernommen; c) die Verweise auf Teil 1 wurden aktualisiert. Typische Anwendungsbeispiele dieses Dokuments sind Einbauleuchten und luftführende Einbauleuchten zur Verwendung mit einem Lüftungskanal oder einem belüfteten Raum.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60598-2-2 (VDE 0711-2-2):2012-10 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anforderungen aus Teil 1 von IEC 60598, die spezifisch für Einbauleuchten sind, wurden in dieses Dokument übernommen; b) Anforderungen an luftführende Leuchten aus IEC 60598-2-19 wurden in dieses Dokument übernommen; c) die Verweise auf Teil 1 wurden aktualisiert.