DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN EN IEC 60598-1
; VDE 0711-1:2022-03
Leuchten - Teil 1: Allgemeine Anforderungen und Prüfungen (IEC 60598-1:2020); Deutsche Fassung EN IEC 60598-1:2021
Luminaires - Part 1: General requirements and tests (IEC 60598-1:2020); German version EN IEC 60598-1:2021
Einführungsbeitrag
Im Allgemeinen behandelt dieser Teil 1 der Normenreihe IEC 60598 die Sicherheitsanforderungen an Leuchten. Der Zweck dieses Teiles 1 ist es, einen Grundstock an Anforderungen und Prüfungen festzulegen, die für die meisten Leuchtenarten im Allgemeinen anwendbar sind und auf die in den Einzelbestimmungen von IEC 60598-2 jeweils zurückgegriffen wird. Dieser Teil 1 ist somit nicht als eine Bestimmung an sich für irgendeine Leuchtenart zu verstehen. Sein Inhalt gilt vielmehr nur im Zusammenhang mit dem jeweiligen Teil von IEC 60598-2 für die dort im Einzelnen genannten Leuchtenarten. Dieser Teil 1 von der Normenreihe IEC 60598 legt allgemeine Anforderungen für Leuchten fest, die elektrische Lichtquellen zum Betrieb an Versorgungsspannungen bis einschließlich 1000 V enthalten. Die Anforderungen und die dazugehörigen Prüfungen dieser Norm gelten für: Einteilung, Aufschriften, mechanischen und elektrischen Aufbau und photobiologische Sicherheit. Für explosionsgeschützte Leuchten nach IEC 60079 gelten die Anforderungen nach IEC 60598 (mit den entsprechend ausgewählten Teilen 2) zusätzlich zu den Anforderungen nach IEC 60079. Im Falle eines Widerspruchs zwischen IEC 60598 und IEC 60079 haben die Anforderungen von IEC 60079 Vorrang. Dieser Teil 1 ist grundsätzlich erforderlich für die Konstruktion, Prüfung und auch für die Schnittstellen zum Anschluss einer Leuchte an die Gebäudeinstallation relevant. Zu den Leuchten, die die Anforderungen und Prüfungen dieser Norm erfüllen müssen, gehören zum Beispiel Wohnraumleuchten, Industrieleuchten aber auch Straßenleuchten oder Leuchten für den Betrieb in Schwimmhallen. Das heißt die Anwendung dieser Leuchten findet üblicherweise in Umgebungen statt, in der sich Menschen aufhalten können, wie private Wohnbereiche, öffentliche Bereiche wie Schulen oder Krankenhäuser und Behörde, und auch in Arbeitsumgebungen wie Büros, Werkstätten oder Fertigungsumgebungen. Die Anwendung erstreckt sich auch auf den Außenbereich.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60598-1 (VDE 0711-1):2018-09 und DIN EN 60598-1 Berichtigung 1 (VDE 0711-1 Berichtigung 1):2019-09 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Fragment 0 zur Befestigung von Abdeckungen für Leuchten mit nicht vom Nutzer ersetzbaren Lichtquellen in Abschnitt 4.30; b) Fragment 1 zur Blaulichtgefahr; c) Fragment 2 zu in Leuchten eingebauten Gerätesteckern nach 5.2.16; d) Fragment 3 zu einem neuen Abschnitt 3.2.23 zu LS0H Leitungen; e) Fragment 4 zu Berücksichtigung von Sicherheitsanforderungen zu EMF nach IEC 62493; f) Fragment 5 zu neuen Isolationsanforderungen die im Widerspruch stehen zu Anforderungen der vorhergehenden Ausgabe in 4.31 und in den Hauptabschnitten 8, 10, 11, Anhang M und Anhang X; g) Fragment 6 zur Überarbeitung von Funktions- und Schutzerde; h) Fragment 7 zum Schutz vor schnell rotierenden Teilen; i) Fragment 8 zur IP-Prüfung von Einbauleuchten; j) Fragment 9 zur Kennzeichnung der Bemessungsspannung nach 3.2; k) Fragment 10 zur Zugentlastung von Netzanschlussleitungen nach 5.2.10; l) Fragment 11, Vorschlag zur Befestigung von Abdeckungen in 8.2.6 nicht umgesetzt; m) Fragment 12 zu Beispielen, wie verhindert werden kann, dass sich Leiter lösen können; n) Fragment 13 zu Prüfungen „mit den vom Hersteller der Leuchten zur Verfügung gestellten LED-Modulen“ nach Anhang B.5; o) Fragment 14 zur Überarbeitung von 8.2.1 zur Berührbarkeit von aktiven Leuchten; p) Fragment 15 zu einer Änderung von Tabelle 4.3, „Schlagenergie und Zusammenpressung der Feder“; q) Fragment 16 zur Angleichung von Anhang G, „Messung von Berührungsstrom und Schutzleiterstrom“, an die Horizontalnorm IEC 60990; r) Fragment 17 zu neuen Anforderungen für LED-Leuchten mit Betriebsgeräten, die konstanten Lichtstrom sicherstellen bzw. die programmierbar sind; s) Fragment 18 zu einer Definition und Anforderungen zu „unterbrochene Gleichspannung“; t) Fragment 19 zu PELV, protective extra-low voltage; u) Fragment 20 zu ergänzenden Erläuterungen zur Blaulichtgefahr in Bezug auf deren Kennzeichnung nach 3.2.23; v) Fragment 21 zur Überarbeitung der Falltrommelprüfung nach 4.13.6; w) Fragment 22 zur Ergänzung der Stromversorgung von Leuchten über Datenleitungen/Ethernet; x) Fragment 23 zur Überarbeitung der Kennzeichnung von Leuchten, die nicht mit Wärmedämm-Material abgedeckt werden dürfen; y) Fragment 24 zum IP-Schutz IPX9, Heiß- und Kaltwasserhochdruckstrahlfest; z) Fragment 25 zur Befestigung von externen flexiblen Leitungen von wandmontierten Leuchten; aa) Fragment 26 zur Prüfung der Erwärmung von Leuchten mit einer Kennzeichnung ta > 25 °C nach 12.4.1 c); bb) Fragment 27 zur Begrenzung des Schutzleiterstroms in 3.3.9 und Tabelle 10.3; cc) Fragment 28 zur Anpassung von IEC 60598-1 an die kommende IEC 60570 für Stromschienenleuchten; dd) Fragment 29 zur Korrektur von Tabelle 11.1.A, „Mindest-Kriechstrecken für sinusförmige Wechsel-spannungen bis zu 30 kHz“, im Hinblick auf eine fehlerhafte Verweisung auf IEC 61347-1; ee) Fragment 30 zu einer alternativen Prüfung der Spannungsfestigkeit nach 10.2.2; ff) Fragment 31 zur Überarbeitung von Anhang D zur Prüfung von Einbauleuchten; gg) Fragment 32 zu Änderungen der Drehmomente in Tabelle 4.2, „Drehmomentprüfungen an Kabelver-schraubungen“; hh) Fragment 33 zur Überarbeitung von 4.10, „Doppelte und verstärkte Isolierung“; ii) Fragment 34 zur Überarbeitung von Tabelle 4.13, „Schlagenergie und Zusammenpressung der Feder“; jj) Fragment 35 zur Prüfung des Kontakts zwischen Stecker und Steckdose; kk) Fragment 36 zur Streichung von Referenzen in IEC 60598-1 auf Schutzklasse 0; ll) Fragment 37 zu Erläuterungen der Kennzeichnung nach 3.1 und 3.2.