DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE
DIN IEC 60335-2-27
; VDE 0700-27:2018-07
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-27: Besondere Anforderungen für Hautbehandlungsgeräte mit Ultraviolett- und Infrarotstrahlung (IEC 61/5576/CDV:2017); Text Deutsch und Englisch
Household and similar electrical appliances - Safety - Part 2-27: Particular requirements for appliances for skin exposure to optical radiation (IEC 61/5576/CDV:2017); Text in German and English
Einführungsbeitrag
Dieses Dokument behandelt die Sicherheit von elektrischen Geräten für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, in die ein Strahler eingebaut ist, um die Haut mit optischer Strahlung (Wellenlänge 1 nm bis 1 mm) zu bestrahlen, wobei die Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V für Einphasengeräte und 480 V für andere Geräte beträgt. Dieses Dokument behandelt die möglichen vorhersehbaren Gefahren, die von den Geräten für alle Personen ausgehen, die diese Geräte in Bräunungsstudios, Schönheitssalons und ähnlichen Einrichtungen oder zu Hause benutzen. Das Dokument beinhaltet einige Überarbeitungen. Unter anderem ist der Inhalt an den Text der IEC 60335-1, Ed 5 und den Änderungen 1 und 2 angeglichen, die Definition des Begriffs Lichtdurchlässigkeit wurde vorgenommen und Anforderungen zum Prüfen der Teile des Geräts, die unbeaufsichtigt betrieben werden, wurden ergänzt. Zuständig ist das DKE/K 511 "Sicherheit elektrischer Hausgeräte" der DKE Deutsche Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik in DIN und VDE.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN EN 60335-2-27 (VDE 0700-27):2014-06 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Diese sechste Ausgabe ersetzt die 2009 veröffentlichte fünfte Ausgabe, die Änderung 1(2012) und die Änderung 2(2015); b) Diese Ausgabe ist eine technische Überarbeitung; c) Angleichung des Textes an IEC 60335-1, Ed 5 und den Änderungen 1 und 2; d) Definition des Begriffs Lichtdurchlässigkeit (3.1.102); e) Ergänzung der Anforderungen zum Prüfen der Teile des Geräts, die unbeaufsichtigt betrieben werden, (30.2).
Zuständiges nationales Arbeitsgremium
DKE/K 511 - Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke