DIN EN 60335-2-8/AC
; VDE 0700-8/AC:2024-12
Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-8: Besondere Anforderungen für Rasiergeräte, Haarschneidemaschinen und ähnliche Geräte; Deutsche und Englische Fassung EN 60335-2-8:2015/prAC:2023
Household and similar electrical appliances - Safety - Part 2-8: Particular requirements for shavers, hair clippers and similar appliances; German and English version EN 60335-2-8:2015/prAC:2023
Einführungsbeitrag
Dieser Norm-Entwurf behandelt die Sicherheit elektrischer Rasiergeräte, Haarschneidemaschinen, Epilierer, Geräte zur Verwendung für Maniküre und Pediküre und ähnlicher Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke, deren Bemessungsspannung nicht mehr als 250 V beträgt, einschließlich mit Gleichstrom versorgte Geräte und batteriebetriebene Geräte. Dieses Dokument erkennt das international akzeptierte Niveau des Schutzes gegen Gefahren wie zum Beispiel solche elektrischer, mechanischer und thermischer Art sowie Brand- und Strahlungsgefahren von elektrischen Geräten an, die sachgemäß unter Berücksichtigung der Gebrauchsanweisungen betrieben werden. Es deckt auch ungewöhnliche Situationen ab, mit denen gleichwohl in der Praxis zu rechnen ist, und berücksichtigt die Art und Weise, in der elektromagnetische Phänomene den sicheren Betrieb von Geräten beeinflussen können. Dieser Norm-Entwurf gilt nicht für Geräte, die zur Verwendung in Räumen vorgesehen sind, in denen besondere Bedingungen vorherrschen, wie zum Beispiel korrosive oder explosionsgefährdete Bereiche (Staub, Dampf oder Gas), Massagegeräte (siehe IEC 60335-2-32) und Schönheitspflegegeräte (IEC 60335-2-115). Typische Anwendungsbeispiele sind elektrische Rasiergeräte beziehungsweise Haarschneidemaschinen. Nicht für den normalen Hausgebrauch bestimmte Geräte, die aber dennoch zu einer Gefahrenquelle für die Allgemeinheit werden können, zum Beispiel Geräte, die von Laien in Läden und in der Landwirtschaft verwendet werden, fallen in den Anwendungsbereich dieses Norm-Entwurfes. Dieser Norm-Entwurf gilt nicht für Geräte für medizinische Zwecke.