Mitwirken
Wie kann ich mich einbringen?
Interessierte haben die Möglichkeit, sich aktiv an der Erarbeitung der Normungsroadmap zu beteiligen. Die Arbeiten finden in den Arbeitsgruppen (AGs) statt.
Mitarbeit in AGs:
- Die Beteiligung an der Normungsroadmap ist offen für alle Expert*innen
- Interessierte Experten nehmen an Sitzungen teil
- Ihre Inhalte können zusätzlich über DIN:ONE eingebracht werden
Aufgabenbeschreibung:
Fachlicher Input von Expert*innen zu:
- Stand der Normung und Standardisierung in dem Bereich,
- Normungs- und Standardisierungsbedarf sowie
- Empfehlungen, welche Themen mit Priorität angegangen werden sollten
Aufwand:
- Es sind 6-8 Sitzungen geplant über 3 Jahre geplant. Anzahl und Dauer der Sitzungen variiert themenabhängig und kann je nach Gremium unterschiedlich sein
- Die Dauer der Sitzungen variiert zwischen ca. 2-4 Stunden
- Alle AG- und UAK-Sitzungen finden virtuell statt
Konzept der Normungsroadmap Wasserstoff
Die Normungsroadmap umfasst die Bestands- und Bedarfsanalyse, Handlungsempfehlungen und die Umsetzung dieser. Nähere Informationen finden Sie hier.
Nachträgliche Anmeldung zur Mitarbeit
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die offizielle Anmeldephase zur Mitarbeit an unserer Roadmap abgeschlossen ist. Allen weiteren Interessierten bieten wir die Möglichkeit an auch nachträglich an der Gestaltung und Weiterentwicklung unserer Roadmap mitzuwirken.
- Wenn Sie daran interessiert sind sich nachträglich anzumelden, bitten wir Sie sich auf DIN.ONE zu registrieren.
- Entnehmen Sie bitte nach erfolgreicher Registrierung auf der Anmeldeseite alle Informationen zur nachträglichen Anmeldung und beachten Sie bitte alle genannten Schritte.
- Bitte beachten Sie zudem, dass die Freischaltung des Arbeitsbereichs etwas Zeit in Anspruch nehmen kann. Es kann bis zu 5 Werktage dauern, bis Ihr Zugang aktiviert wird.
Call for Experts
Die AG Sicherheits- und Integritätsmanagement ruft zur Mitarbeit auf.
Wenn Sie Expertise in den folgenden Themenbereichen haben, würden wir uns über ihre Unterstützung freuen:
Nachweis Sicherheit
Um zu beurteilen, ob das Risiko eines Unfalls unterhalb eines gesellschaftlichen akzeptierten Grenzrisikos liegt, müssen einheitliche Verfahren und Methoden zur Beurteilung und dem Nachweis der Sicherheit angewendet werden. Eine einheitliche Nachweisführung ist Voraussetzung für einen vergleichbare und effiziente Bewertung durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle. In einzelnen technischen Bereich wie der Bahn gibt es in diesem Sinne detaillierte normative Anforderungen an die Nachweisführung. Inwieweit die bestehenden Normen und Regularien auf Wasserstofftechnologien anwendbar und damit geeignet sind gilt es in einem Expertenkreis herauszuarbeiten.
Leitfaden für Risikoanalyse und Qualifikation, Anforderungen an Personen, die Risikobewertungen durchführen
Für die Durchführung von Risikoanalysen an Systemen mit Wasserstoff gibt es grundlegende Richtlinien und Normen und für spezifische Anwendungen und spezielle Methoden auch konkrete Anwendungsrichtlinien. Als allgemein nutzbares Bindeglied für Wasserstoff-Anwendungen fehlt jedoch ein Leitfaden, der in Abhängigkeit von der jeweiligen Komplexität und Neuheit einer Wasserstoffanwendung erlaubt, die wirtschaftlichste und zielführendste Methode für die Durchführung von Risikoanalysen auszuwählen. In dem Zusammenhang sollen auch die Anforderungen an die Qualifizierung der am Sicherheitslebenszyklus der Anlage bzw. des Produktes beteiligten Personen dargelegt werden. Der entsprechende Bedarf für einen Leitfaden soll durch einen Expertenkreis ausgearbeitet werden. Die anschließende Mitwirkung in einem Gremium der technischen Regelsetzung zur Erarbeitung des Projekts ist denkbar.
Störfalldatenbank
Für die fortlaufende Verbesserung von sicherheitstechnischen Systemen sind die Erfahrungen aus Störfällen und unerwünschten Ereignissen ein sehr wichtiger Baustein. Zu diesem Zwecke wurden in Europa Störfalldatenbanken etabliert, damit Hersteller oder Betreiber aus konkreten Vorkommnissen lernen und ihre Systeme entsprechend überprüfen und verbessern können. Zu nennen sind hier die zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA) am Umweltbundesamt sowie HIAD 2.1 The Hydrogen Incidents and Accident Database - der Europäischen Kommission.
Die bisherigen Lösungen sind in ihrem Nutzen jedoch noch sehr begrenzt. So fehlt es an der notwendigen Verbindlichkeit und Motivation von Firmen, um derartige Ereignisse zu melden. Auch ist es schwierig, die für eine konkrete sicherheitstechnische Aufgabenstellung relevanten Informationen in den umfangreichen Datenbeständen zu identifizieren. Der Nutzen und die Limitierungen der heute verfügbaren Datenbanken sollen in einem Expertenkreis analysiert und Vorschläge für weiterführende Maßnahmen und Projekte definiert werden. Die hieran beteiligten Interessengruppen sind Industrieverbände, Regulierungsbehörden, die Politik und auch die Betrachtung ethischer Aspekte.
Bei Interesse an der Mitarbeit melden Sie sich bitte bei Joelina.Gerards@dvgw.de
Für ein mögliches Umsetzungsprojekt zu "Anforderungen an Konstantdruck-Pufferspeicher auf Wasserstofferzeugungsanlagen" wird zur Mitarbeit aufgerufen.
Wenn Sie Expertise in den folgenden Themenbereichen haben, würden wir uns über ihre Unterstützung freuen:
Beschreibung des Bedarfes
Membran-Konstantdruckspeicher werden in Wasserstofferzeugungsanlagen als Regel- und Prozesssicherheitselement eingesetzt und erfüllen dort im Wesentlichen folgende Aufgaben:
- Generierung einer Messgröße zur Differenz des Volumenstroms aus der Elektrolyse und Weiterverarbeitung in den nachgeschalteten Komponenten (z. B. Kompressoren) und somit zur Anlagenregelung.
- Sicherstellung eines konstanten Überdrucks über dem Atmosphärendruck und somit Sicherheit gegen eine Lufteintritt in die Wasserstoffanlage.
- Entkopplung der Elektrolyseanlage von Druckschwankungen verursacht durch den Lauf der Kompressoren.
- Bereitstellung von Sicherheitseinrichtungen zum Schutz der Anlage gegen Überfüllung und Überdruck.
- Schutz der Elektrolyseanlage gegen einen ansaugenden Unterdruck durch die Kompressoren.
Speicher dieses Typs unterscheiden sich insbesondere in zwei wesentlichen Aspekten von Druckbehältern:
- Sie sind keine Speicher im Sinne der Druckgeräterichtlinie, da der Speicherdruck < 500 hPa liegt;
- Die H2-Speicherung erfolgt bei konstantem Druck und variablen Speichervolumen;
woraus ein grundsätzlich anderer Aufbau mit u. a. inneren beweglichen Teilen und einer Dichtungsmembran resultiert.
Membran-Konstantdruckspeicher sind zwar in einigen technischen Aspekten korrekt im Merkblatt DWA-M 376 beschrieben. Der Anlass dieses Merkblatts ist jedoch die Speicherung von Bio- bzw. Klärgas, weswegen die aus der Speicherung von Wasserstoff resultierenden Anforderungen, welche meist deutlich höher liegen, nicht behandelt werden. Daher besteht der Bedarf einer Standardisierung und Normung der Anforderungen an Membran-Konstantdruckspeicher zur Speicherung von Wasserstoff.
Bei Interesse an der Mitarbeit melden Sie sich bitte bis zum 30.06.2024 bei ugur.bozkas@din.de