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Technische Regel [AKTUELL]

TRGS 901.72 Änd 2003-03

Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz - Luftgrenzwerte für komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische
Ausgabe 2003-03

Technische Regel [AKTUELL]

TRGS 901.72 Teil 1

Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz - Luftgrenzwerte für komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische - Teil 1: MAK für Kühlschmierstoffdämpfe und -aerosole; wassermischbare und nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe mit einem Flammpunkt größer 100 °C
Ausgabe 1996-06

Technische Regel [AKTUELL]

TRGS 901.72 Teil 1 Änd 2003-03

Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz - Luftgrenzwerte für komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische - Teil 1: MAK für Kühlschmierstoffdämpfe und -aerosole; Wassermischbare und nichtwassermischbare Kühlschmierstoffe mit einem Flammpunkt größer 100 °C
Ausgabe 2003-03

Technische Regel [AKTUELL]

TRGS 901.72 Teil 2

Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz - Luftgrenzwerte für komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische - Teil 2: Luftgrenzwerte für Kohlenwasserstoff-Gemische (in der Regel Verwendung als Lösemittel)
Ausgabe 2003-03

Technische Regel [AKTUELL]

TRGS 901.72 Teil 3

Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz - Teil 3: Luftgrenzwerte für Kraftstoffe für Verbrennungsmotoren; Gruppe 1: Luftgrenzwert für Ottokraftstoffe (nach DIN EN 228); Stand 2000-05
Ausgabe 2000-10

Technische Regel [AKTUELL]

TRGS 901.72 Teil 4

Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz - Luftgrenzwerte für komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische - Teil 4: Sonstige komplexe kohlenwasserstoffhaltige Gemische; Stand: Oktober 2002
Ausgabe 2003-03

Technische Regel [AKTUELL]

TRGS 901.73

Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz - TRK für 4,4'-Methylenbis(N,N-dimethylanilin): 0,1 mg/m³ G, Kurzzeitwertkategorie: VI
Ausgabe 1996-11

Technische Regel [AKTUELL]

TRGS 901.74

Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz - MAK für Getreidemehlstaub: 4,0 mg/m³ (Einatembare Fraktion), Kurzzeitwertkategorie: keine
Ausgabe 1996-11

Technische Regel [AKTUELL]

TRGS 901.75

Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz - Luftgrenzwert für α-Chlortoluol: 0,2 mg/m³, Überschreitungsfaktor 4, TRK
Ausgabe 1997-04

Technische Regel [AKTUELL]

TRGS 901.76

Begründungen und Erläuterungen zu Grenzwerten in der Luft am Arbeitsplatz - Luftgrenzwert für o-Phenylendiamin: 0,1 mg/m³ G, Überschreitungsfaktor 4, H
Ausgabe 1997-04