Arbeitskreis 5 - Weiterbildung, Sicherheit, Zertifizierung
Der AK 5 „Weiterbildung, Sicherheit, Zertifizierung“ bildet das koordinierende Dach des ihm untergeordneten Unterarbeitskreises (UAK) sowie der beiden Arbeitsgruppen (AG) ohne UAK und unterstützt im Themengebiet die Vernetzung mit anderen Projekten. Der untergeordnete UAK bzw. die AGs behandeln Querschnittsthemen zur Sicherheit der Wasserstofftechnologien, notwendige technische Regeln zur Zertifizierung und Anforderungen an Fachkräfte und Unternehmen der zukünftigen Wasserstoffwirtschaft.
Im AK 5 Weiterbildung, Sicherheit, Zertifizierung sind folgende UAKs und AGs beinhaltet:
UAK 5.1 - Sicherheit
- AG 5.1.1 - Sicherheitstechnische Grundsätze
- AG 5.1.2 - Cybersicherheit
- AG 5.1.3 - Explosionsschutz
- AG 5.1.4 - Sicherheits- und Integritätsmanagement
- AG 5.2 - Produktzertifizierung
- AG 5.3 - Weiterbildung
Aufgabenbereiche innerhalb des AK 5 - Weiterbildung, Sicherheit, Zertifizierung
Der UAK "Sicherheit" trägt die Arbeitsergebnisse aus den AGs 5.1.1 – 5.1.4 zusammen und bewertet diese. Ausgehend vom UAK sollen außerdem Querschnittsthemen und Schnittstellen zwischen den AGs identifiziert werden, sowie die Arbeitsstruktur der AGs betrachtet werden. Thematisch werden sicherheitstechnische Aspekte, die grundlegend und fachübergreifend für den Bereich Wasserstofftechnologien relevant sind, betrachtet. Des Weiteren wird die Cybersicherheit im Anwendungsbereich der Wasserstoffindustrie als zukünftiger Teil der kritischen Infrastruktur genauer betrachtet. Mit einer breiten Einbindung von Wasserstofftechnologien in Energiesystemen und industriellen Anwendungen spielt der Explosionsschutz eine besondere Rolle (z.B. Heizungsanwendungen, Tankstellen, Stromproduktion und -Speicherung). Auf der Managementebene wird das Sicherheits- und Integritätsmanagement im Hinblick auf die Einbindung von Wasserstofftechnologien betrachtet.
Aufgabenbereich der AG 5.1.1 Sicherheitstechnische Grundsätze
Die Arbeitsgruppe erarbeitet sicherheitstechnische Aspekte, die grundlegend und fachübergreifend für den Bereich Wasserstofftechnologien relevant sind. Dabei werden Grundsätze und allgemeine Prinzipien zur sicheren Gestaltung von Produkten festgelegt, sowie spezifische Anforderungen hinsichtlich der funktionalen Sicherheit. Durch diese wird Herstellern und Verarbeitern eine verlässliche Basis für ihre Arbeit und für Anwender der Produkte ein grundlegendes Vertrauen geschaffen, nach der diese arbeiten und handeln können.
Die Arbeitsgruppe soll ermitteln, inwiefern sicherheitstechnische Schnittstellen zwischen den Zweigen bestehen und welche Prinzipien und Normen in diesen Bereich berücksichtigt werden müssen. Ebenfalls soll in der Arbeitsgruppe eine Einschätzung getroffen werden, ob und in welchem Umfang ein Bedarf an weiteren Normen besteht.
Aufgabenbereich der AG 5.1.2 Cyber Sicherheit
Das Thema Cybersicherheit ist bereits in vielen Branchen ganzheitlich betrachtet. Das heißt alle Beteiligten der Wasserstoffwertschöpfungskette müssen ihren Beitrag leisten. Alle Unternehmen besitzen eine IT-Infrastruktur, die natürlich entsprechend ihrer Aufgaben und Kritikalität abgesichert werden muss (ISO/IEC 27000 und andere). U.a. in der Prozessindustrie wird seit vielen Jahren vermehrt auf automatisierte und vernetzte Steuerungstechnik zurückgegriffen, die sog. Operational Technology (OT). Diese OT-Infrastruktur muss ebenfalls entsprechend ihrer Aufgaben und Kritikalität abgesichert werden (IEC 62443). Durch die Zusammenführung beider Infrastrukturen (IT und OT) ergibt sich neben Effizienz- und Synergieeffekten auch die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtung der Cybersicherheit, da es sonst zu „Lücken“ und damit Angriffspunkten für Cyberattacken kommt. Bezogen auf die zukünftige Wasserstoffindustrie und -infrastruktur heißt das in ersten Linie auf vorhandene Normen und Standards hinsichtlich Cybersicherheit aufbauen und um spezifische Herausforderungen erweitern. Für Wasserstoff als zukünftiger Teil der Kritischen Infrastruktur „Energie“ ergeben sich zahlreiche regulatorische Anforderungen (IT-SIG), die bereits heute durch die Anwendung von Normen und Standards erfüllt werden.
Aufgabenbereich der AG 5.1.3 Explosionsschutz
Wasserstoff wird in vielen Bereichen des künftigen Energiesystems eine wichtige Schlüsselrolle einnehmen und vor allem im Anwendungsbereich mit bestehenden Systemen wie Heizungsanwendungen, Tankstellen, industrielle Anwendungen, Stromproduktion und Speicherung in Berührung kommen. Es gibt im Explosionsschutz bereits seit Jahrzehnten Erfahrung mit Wasserstoff für industrielle Anwendungen. Aufgrund der nationalen und europäischen Wasserstoffstrategie kommen neue und breite Anwendungen hinzu, die sich im räumlichen Kontakt zum öffentlichen Leben befinden und bis zu einem gewissen Grad auch Laien zugänglich sind. Weiterhin müssen die in der Produktion und dem Transport deutlich gesteigerten Wasserstoffmengen beachtet werden sowie die Tatsache, dass viele neue Wasserstoffanwendungen unter besonderen Betriebsbedingungen stattfinden. Daraus können sich Notwendigkeiten zu Ergänzungen und Änderungen der relevanten sicherheitstechnischen Normen ergeben. Um Wasserstoff sicher und resilient in die bestehenden Systeme einzubinden, ist es wichtig die Anlagen und Anwendungen vor dem Hintergrund eines ganzheitlichen Explosionsschutzes besonders zu betrachten. Diese Arbeitsgruppe beschäftigt sich damit, ob innerhalb der neu hinzugekommenen Anwendungsbereiche Normungs- und Standardisierungslücken bestehen. Ein enger Austausch besteht mit allen relevanten Arbeitsgruppen in der Normungsroadmap.
Es ist wichtig, dass die vielen Dokumente die es aus der Normung und den technischen Regelwerken national, europäisch und international gibt, so strukturiert und ggf. zusammengefasst werden, dass sich die Anwender ohne aufwändige Recherchen die richtigen Standards und Richtlinien heraussuchen können. Gegensätzliche Aussagen, Überlappungen und Mehrfachregelungen sind zu vermeiden. Der Fokus liegt auf der europäischen und außereuropäischen Normung.
Aufgabenbereich der AG 5.1.4 Sicherheits- und Integritätsmanagement
Die Arbeitsgruppe „Sicherheits- und Integritätsmanagement“ befasst sich mit technischen Regeln, die Prozesse und Abläufe für den sicheren Betrieb von Anlagen und Infrastrukturen für Wasserstofftechnologien festlegen.
Aufgabenbereich
Die Arbeitsgruppe befasst sich mit den notwendigen technischen Regeln zur Zertifizierung von Produkten unter den gesetzlichen Vorgaben. Betrachtet wird hier der Blickwinkel der notifizierten Stellen und deren Anforderungen und Bedürfnisse an die technische Regelsetzung.
Hinweis: Mit Produkt ist nicht das Gas Wasserstoff gemeint.
Aufgabenbereich
Fachkräfte und Unternehmen im Bereich der Wasserstofftechnologien festlegen. Ebenso diskutiert werden mögliche technische Regeln zur Festlegung von Weiterbildungsschulungen, um eine gemeinsame Basis zu schaffen. Der Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft bietet die Chance, parallel zu den sich herausbildenden technischen und regulativen Standards auch einheitliche Bildungsstandards zu entwickeln. Auf diese Weise ist es möglich, bei diesem mit zahlreichen Chancen aber auch Gefährdungspotenzialen verbundenen Thema einen sicheren Umgang und Betrieb zu gewährleisten. Ausgehend von zahlreichen sektoralen und zum Teil jahrzehntelangen Erfahrungen (etwa in der chemischen Industrie) bietet es sich an, ein universelles Sicherheits-Curriculum „Wasserstoff“ zu entwickeln und auch international zu verankern.