Arbeitskreis 2 - Infrastruktur
Der AK "Infrastruktur" ist zuständig für alle technischen Regelwerke auf dem Gebiet der Infrastruktur zur Versorgung mit Wasserstoff. Hierzu gehören neben leitungsgebundenen Infrastrukturen ebenfalls die mit der Infrastruktur verbundenen Speicheranlagen aller Größenordnungen sowie Anlagen zur Verflüssigung und Rückvergasung und Behälter dazu.
Im AK 2 Infrastruktur sind folgende UAKs und AGs beinhaltet:
UAK 2.1 - Transport- und Verteilernetze
- AG 2.1.1 - Rohrleitungen
- AG 2.1.2 - Transportleitungen
- AG 2.1.3 - Anlagentechnik
- AG 2.1.4 - Verteilnetze
UAK 2.2 - Speicherung
- AG 2.2.1 - Stationäre und ortsbewegliche, oberirdische Speicher
- AG 2.2.2 - CCU/CCS (ruhend)
- AG 2.2.3 - Untertage-Gasspeicher
- AG 2.2.4 - Verflüssigung
Aufgabenbereiche innerhalb des AK 2 - Infrastruktur
Der UAK „Transport und Verteilnetze“ beschäftigt sich mit der Koordination der ihm untergeordneten AGs und der Vernetzung mit anderen relevanten Projekten im Bereich des Transports und der Verteilung insbesondere der 2. und 5. Gasfamilie (nach G 260). Wobei der Fokus auf der 5. Gasfamilie liegt. Die AGs, die dem UAK zugeordnet sind, behandeln die Schwerpunkte industrielle Rohrleitungen, Transportleitungen, die Verteilnetze und die Anlagentechnik von Einspeise- und Regelanlagen. Im einzelnen werden in den AGs folgende Themen behandelt:
Aufgabenbereich der AG 2.1.1 Rohrleitungen
Die AG Rohrleitungen ist zuständig für die Ermittlung der Normungsbedarfe im Gebiet der industriellen Rohrleitungen zur Werksversorgung sowie dem Gebiet der Flansche und ihren Verbindungen wie auch Prozessleitungen. Dies umfasst unter anderem Anforderungen für oberirdische oder in Kanälen verlegte oder erdgedeckte Rohrleitungen aus metallischen und nicht metallischen Werkstoffen für Wasserstoff und Wasserstoffgemisch, bei unterschiedlichen Druck- und Temperaturstufen.
Mit dem Ziel, sichere Betriebsbedingungen zu erreichen, sind hierbei insbesondere Anforderungen für industrielle Rohrleitungssysteme und deren Halterungen aus metallischen Werkstoffen, einschließlich Sicherheitseinrichtungen, von Bedeutung (z. B. DIN EN 13480 (Reihe) Metallische industrielle Rohrleitungen).
Dabei unterscheiden sich die industriellen Rohrleitungssysteme von Fernleitungen. Letztere betreffen Rohrfernleitungen (AG 2.1.2 Transportleitung) außerhalb der industriellen Werke bspw. Raffinerien und sind nicht Bestandteil der Themengebiete für AG 2.1.1 Rohrleitungen. Verteilnetze werden in AG 2.1.4 behandelt.
Aufgabenbereich der AG 2.1.2 Transportnetze
Die Arbeitsgruppe ist zuständig für die Ermittlung der Bedarfe an technischer Regelsetzung im Gebiet der Wasserstofftransportleitungen (>16 bar) zur Versorgung der Öffentlichkeit mit Wasserstoff und Wasserstoffgemischen (nach EnWG).
Aufgabenbereich der AG 2.1.3 Anlagentechnik
Der Aufgabenbereich der Arbeitsgruppe Anlagentechnik umfasst alle dem Betrieb der Rohrleitungsnetze dienenden Anlagen wie Verdichteranlagen, Gas-Druckregel- und Messanlagen, Aufbereitungs- und Einspeiseanlagen, Odorieranlagen, Gas-Druckregelungen in Anschlussleitungen, etc., einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen.
Wesentlicher Gegenstand sind
- die funktionalen Anforderungen an Planung, Errichtung, Betrieb und Instandhaltung dieser Anlagen
- Anforderungen an Bauteile in Wasserstoffanlagen
Sowie, soweit in der Normung möglich,
- Qualifikationsanforderungen an Unternehmen für Planung, Herstellung und Betrieb von Wasserstoffanlagen
- Qualifikationsanforderungen an Personen für die Prüfung und den Betrieb von Wasserstoffanlagen - Sachverständige und Sachkundige
Aufgabenbereich der AG 2.1.4 Verteilnetze
Die Arbeitsgruppe „Verteilnetze“ befasst sich aktiv mit dem Thema Wasserstoff in der Gasverteilung (≤ 16 bar). Es werden offene Fragen über die Wasserstofftauglichkeit von Materialien, Komponenten, Bauteilen sowie Fragen zum späteren Betrieb (Inbetriebnahme, Rohrnetzüberprüfung, Instandsetzung etc.) mit Gasen der 2. Gasfamilie oder 5. Gasfamilie nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 geklärt. Ein wesentlicher Aspekt ist auch die Anwendbarkeit der dazugehörigen Normen sicherzustellen. Projektergebnisse werden dazu mit eingebracht.
Der UAK "Speicherung" ist zuständig für die Koordination und die Zusammenführung der Ergebnisse der ihm untergeordneten Arbeitsgruppen. Diese befassen sich mit der Speicherung von Wasserstoff in Druckbehältern und Untertage-Gasspeichern. Außerdem wird der Transport von Wasserstoff in Speichern behandelt. Dieser umfasst den gasförmigen, flüssigen (tiefkalt; LH2) und hydrierten Wasserstoff (z.B. LOHC) und Wasserstoffträger (z.B. Ammoniak, Methanol,…).
Aufgabenbereich der AG 2.2.1 Stationäre und ortsbewegliche oberirdische Speicher
Diese Arbeitsgruppe ist zuständig für die Ermittlung der Normungsbedarfe für stationäre und ortsbewegliche Druckgefäße und deren Ausrüstung im Hinblick auf Auslegung, Bau, Prüfung und Betrieb/Verwendung für die Lagerung und den Transport von Wasserstoff.
Aufgabenbereich der AG 2.2.2 CCU/CCS
Die AG CCU/CCS wurde ruhend gesetzt.
Themen bzgl. Carbon Utilisation wurden in die AG 3.2.2 PtX aufgenommen.
Themen bzgl. Carbon capture wurden in die AG 1.1.2 andere Erzeugungsarten aufgenommen.
Themen bzg. Carbon Storage wurden aus dem Scope der Normungsroadmap entfernt.
Es wurden nur die Themen, welche unmittelbaren Bezug zu Wasserstoff haben aufgenommen, Carbon Storage wird derzeit nicht behandelt.
Aufgabenbereich der AG 2.2.3 Untertage-Gasspeicher
Diese Arbeitsgruppe ist zuständig für die Ermittlung der Normungsbedarfe für Untertage-Gasspeicher (UGS) hinsichtlich Planung, Bau, Prüfung und Inbetriebnahme sowie Betrieb für die Speicherung von Wasserstoff. Der Zuständigkeitsbereich der AG umfasst den Untertage- und den Obertage-Anlagenbereich der UGS. Die speicherspezifischen Aspekte zu Obertage-Anlagen sind, in Hinblick auf die Überschneidung mit den anderen AGs, in diese einzubringen.
Diese Arbeitsgruppe ist zudem zuständig, eventuelle Forschungsarbeit auf diesem Gebiet zu identifizieren, konsolidieren und proaktiv zu normen.
Untertage-Gasspeicher im Sinne der AG 2.2.3 sind Salzkavernen- und Porenspeicher. Nicht betrachtet werden z.B. Felskavernen oder Röhrenspeicher.
Betrachtet werden Untertage-Gasspeicher, die Wasserstoff der DVGW G260 Gasfamilie 5 ein- und/oder ausspeichern, nicht solche, die Wasserstoff als Begleitgas der Gasfamilie 2 speichern. Dies beinhaltet auch Untertagereaktoren. Besondere Normungsbedarfe können sich u.a. dadurch ergeben, dass Wasserstoff in Speichern höhere Anteile von Begleitstoffen als in Gasfamilie 5 enthalten, als Rohgas (mit Feuchtigkeit und Salinität) vorliegt, mit Drücken über 100 bar zu rechnen ist und hohe Druckschwankungen vorliegen können.
Aufgabenbereich der AG 2.2.4 Verflüssigung
Die Arbeitsgruppe Verflüssigung beschäftigt sich mit technischen Regeln, die flüssigen Wasserstoff (tiefkalt; LH2), Hydrierungen (LOHC) und Wasserstoffderivate (z.B. Ammoniak, Methanol,…) im flüssigen Aggregatszustand behandeln.
Unter anderem werden Themen behandelt wie: Definitionen, Erzeugung, Stoffzusammensetzungen, Stoffeigenschaften, Personalqualifikation für den Umgang mit Wasserstoff sowie Anforderungen an Speicher- und Transportmedien.
Umsetzungsprojekte zum Thema Infrastruktur
Bereich: Speicherung
Art des Projekts: Europäisches Projekt - Projektleitung
Zuständiger Projektpartner: DIN
Zuständiges Gremium: NA 012-00-05 AA
Bedeutung des Projekts:
Druckbehälter und Apparate werden eine wichtige Rolle bei der Wasserstoffproduktion spielen. Druckbehälter und Apparate nach EN 13445 sind essentielle Bestandteile zur Erzeugung, bei der Verarbeitung, der Speicherung und dem Transport von Wasserstoff. Sie bilden wahrscheinlich sogar den mengenmäßig bei weitem größten Teil aller Komponenten, die bei diesen H2-Prozessen zum Einsatz kommen.
EN 13445 wird in einer Vielzahl von industriellen Anwendungen eingesetzt, darunter auch bereits heute für Apparate in Wasserstoffanlagen. Zwar stehen Apparate für den Wasserstoffbetrieb nach EN 13445 in Europa zur Verfügung, jedoch ist detailliertes Ingenieurwissen notwendig, um die entsprechenden wasserstoffspezifischen Anforderungen aus dieser Norm zu finden und ggf. zu modifizieren oder zu ergänzen. Übergeordnetes Ziel ist der sichere Einsatz sämtlicher Produkte im Zusammenhang mit Wasserstoff auf Grundlage harmonisierter Normen.
Transparente Regelungen speziell für Wasserstoff-Apparate können den Aufbau und Betrieb einer sicheren und effizienten Infrastruktur erleichtern. Hierfür liefert EN 13445 bereits das Rückgrat, da die Normenreihe in der Industrie weit verbreitet sind. EN 13445-15 soll die konkreten Anforderungen bzgl. Wasserstoffanwendungen spezifizieren, z. B. den Ausschluss von bestimmten Werkstoffen oder Konstruktions- und Beanspruchungsfällen, die nicht für den Einsatz mit Wasserstoff geeignet sind.
Anwendungsbereich:
Dieses Dokument legt zusätzlich zu den allgemeinen Anforderungen an unbefeuerte Druckbehälter nach EN 13445-1 bis EN 13445-11 Anforderungen an unbefeuerte Druckbehälter und deren Bauteile für Wasserstoffanwendungen fest.
Bereich: Leistungstransport
Art des Projekts: Europäisches Projekt - Mitarbeit
Zuständiger Projektpartner: DIN
Zuständiges Gremium: NA 082-00-17 AA
Bedeutung des Projekts:
Rohrleitungen nach EN 13480 „Metallische industrielle Rohrleitungen“ sind essentielle Bestandteile zur Erzeugung, bei der Verarbeitung, der Speicherung und dem Transport von Wasserstoff. Sie bilden wahrscheinlich sogar den mengenmäßig bei weitem größten Teil aller Komponenten, die bei Wasserstoff-Prozessen zum Einsatz kommen. Für nahezu alle anderen Produktnormen im Umfeld der Wasserstoff-Speicherung oder des Wasserstoff-Transports (z. B. auch für Armaturen gemäß DIN EN 16668) bildet EN 13480 mit das normative Grundgerüst. Eine Zusammenfassung der relevanten Anforderungen an Werkstoffe, Berechnung, Herstellung und Prüfung für die Wasserstoffanwendung ist bisher jedoch nicht verfügbar. Ziel ist es daher, einen neuen Teil in der Normenreihe EN 13480 zu erstellen, der die konkreten Anforderungen bzgl. Wasserstoffanwendungen spezifiziert, z. B. den Ausschluss von bestimmten Werkstoffen oder Konstruktions- und Beanspruchungsfällen, die nicht für den Einsatz mit Wasserstoff geeignet sind. In diesem neuen Teil sollen nur die speziellen technischen Aspekte bzgl. Wasserstoffanwendung ergänzend zu den bestehenden Teilen der EN 13480 beschrieben werden.
Anwendungsbereich:
This document specifies requirements for new metallic industrial piping and their parts made for hydrogen application in addition to the general requirements for metallic industrial piping under EN 13480-1:2023, EN 13480-2:2023, EN 13480-3:2023, EN 13480-4:2023, EN 13480-5:2023, and EN 13480 8:2023.
This document distinguishes between four services/damage mechanisms, which might exist in
combinations:
- Low temperature service;
- Hydrogen Environmental Embrittlement (HEE) or Hydrogen-induced cracking (HIC);
- High Temperature Hydrogen Attack (HTHA);
- Hydrogen service with cyclic loads (fatigue).
This document does not cover corrosion such as electro-chemical corrosion of metals under participation of hydrogen (e.g. sour gas).
Bereich: Infrastruktur
Art des Projekts: Nationales Projekt - Neues Projekt
Zuständiger Projektpartner: DVGW
Zuständiges Gremium: G TK 1-3 Gasverteilung
Bedeutung des Projekts:
Das bestehende Regelwerk G 472 (Ausgabe 2020) beinhaltet nur Gase der 2. Und 3. Gasfamilie gemäß G 260, da erst die G 260 (Ausgabe 2021) Gase der 5. Gasfamilie beinhaltet. Um Wasserstoffnetze aus Kunststoffrohrleitungen errichten zu können, bedarf das vorliegende Regelwerk einer dringenden Überarbeitung hinsichtlich des Mediums Wasserstoff. Flankierend zur Überarbeitung laufen bereits Forschungsvorhaben wie z.B. KuGas (Verhalten von Mehrschicht-Kunststoffrohren für die Gasversorgung unter besonderer Berücksichtigung von betrieblichen Aspekten und den Gasen Methan und Wasserstoff) wo insbesondere das Permeationsverhalten von Kunststoffrohrsystemen betrachtet wird. Folgende Punkte hinsichtlich der Überarbeitung der G 472 wurde seitens der Experten der AG 2.1.4 konkretisiert:
a) Aufnahme DVGW-Merkblatt G 221 als mitgeltendes Regelwerk
b) Anpassung des Anwendungsbereiches entsprechend G 260 (5. Gasfamilie)
c) Prüfung auf Eignung der Rohrleitungskomponenten hinsichtlich Wasserstoff
d) Prüfung der Einsatzeignung der mechanischen Verbinder
e) Eventuelle Änderungen im DVGW-Arbeitsblatt G 469 müssten berücksichtigt werden
f) Verwertung der Ergebnisse des Forschungsvorhabens KuGas
Anwendungsbereich:
Dieses Arbeitsblatt gilt für die Errichtung (Planung, Bau, Prüfung und Inbetriebnahme) von Leitungen aus Kunststoffrohren, die der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas dienen, für einen maximal zulässigen Betriebsdruck von 16 bar, in denen Gase nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 fortgeleitet werden. Für Gasleitungen, die nicht der Versorgung der Allgemeinheit mit Gas dienen, oder für Gase, die nicht dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 entsprechen, kann diese Technische Regel unter Beachtung der spezifischen Eigenschaften der Gase und gegebenenfalls bestehender anderer Bestimmungen sinngemäß angewendet werden.
Bereich: Infrastruktur
Art des Projekts: Nationales Projekt - Neues Projekt
Zuständiger Projektpartner: DVGW
Zuständiges Gremium: G TK 1-3 Gasverteilung
Bedeutung des Projekts:
Durch Umstellung von Erdgasnetzen auf das Medium Wasserstoff oder durch den Neubau von Wasserstoffnetzen, werden Prüfungen der Druckfestigkeit oder Dichtheit dieser Netze notwendig. Die bisherige technische Regel macht bisher nur Aussagen zu den Prüfmedien Wasser, Luft und inerte Gase. Insbesondere die Dichtheitsprüfung von umgestellten Wasserstoffnetzen wirft hierbei noch Fragen auf welche einer regeltechnischen Klärung bedürfen. Folgende Punkte wurden seitens der Experten der AG 2.1.4 dazu erarbeitet:
- Aufnahme DVGW-Merkblatt G 221 als mitgeltendes Regelwerk
- Überprüfung der Zulässigkeit der Druckprüfverfahren mit Luft
- Überprüfung der Zulässigkeit der Druckprüfung mit Betriebsgas (Wasserstoff)
Anwendungsbereich:
Diese Technische Regel gilt für Druckprüfungen an Leitungen oder Anlagen, die der leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas dienen, wie z. B. Leitungen für den Gastransport und für die Gasverteilung, sowie für Verdichteranlagen, Druckregelanlagen und Messanlagen.
Für Druckprüfungen an anderen Leitungen und Anlagen, die nicht der leitungsgebundenen Versorgung der Allgemeinheit mit Gas dienen, kann diese Technische Regel unter Beachtung der spezifischen Eigenschaften der Gase und ggf. bestehender anderer Bestimmungen angewendet werden.
Bereich: Infrastruktur
Art des Projekts: Nationales Projekt
Zuständiger Projektpartner: DVGW
Zuständiges Gremium: G TK 1-3 Gasverteilung
Bedeutung des Projekts:
Durch die geplanten Umstellung der Erdgasnetze (Transport- und Verteilnetze) auf Wasserstoff oder Wasserstoff-Erdgasgemische muss auch das Regelwerk für die Gerätetechnik zur Überprüfung von Gasleitungen und Gasanlagen überprüft, angepasst und überarbeitet werden.
Folgende Punkte wurden dabei seitens der Experten der AG 2.1.4 als Bedarf konkretisiert:
- Aufnahme DVGW-Merkblatt G 221 als mitgeltendes Regelwerk
- Anpassung des Anwendungsbereiches entsprechend G 260 (5. Gasfamilie)
- Streichung G 262 da zurückgezogen
- Überprüfung der Anforderungen in Bezug auf Explosionsschutz und Messgerätetechnik
Anwendungsbereich:
Dieses DVGW-Merkblatt betrifft mobile Gerätetechnik für Gase, die den DVGW-Arbeitsblättern G 260 - ausgenommen Flüssiggase in der Flüssigphase - bzw. G 262 entsprechen und zur Feststellung von Leckstellen und Undichtheiten an Leitungen und Anlagen der Gaserzeugung, des Gastransports, der Gasverteilung, der Gasinstallation sowie an kundeneigenen Anlagen und Gasanlagen im Bereich industrieller Verwendung dienen. Weiterhin wird diese Gerätetechnik zur Einschätzung der Explosionsgefahr in Arbeitsräumen sowie zur Bestimmung spezieller Gaskomponenten eingesetzt. Ortsfeste Gaswarneinrichtungen sind im DVGW-Arbeitsblatt G 110 beschrieben.
Bereich: Infrastruktur
Art des Projekts: Nationales Projekt - Neues Projekt
Zuständiger Projektpartner: DVGW
Zuständiges Gremium: G TK 1-3 Gasverteilung
Bedeutung des Projekts:
Vor dem Hintergrund der geplanten Nutzung der Gasverteilnetze für die Wasserstoffverteilung, muss diese Technische Regel entsprechend überarbeitet und angepasst werden. So konnte folgender Überarbeitungs- oder Ergänzungsbedarf ermittelt werden:
- Aufnahme DVGW-Merkblatt G 221 als mit geltendes Regelwerk.
- Erweiterung des Geltungsbereiches auf 5. Gasfamilie nach DVGW-Arbeitsblatt G 260
- Integration der fahrzeuggestützten Überprüfungssysteme
Anwendungsbereich:
Diese Technische Regel gilt für die Überprüfung von Gasrohrnetzen zur Versorgung der Allgemeinheit mit Gas sowie der damit verbundenen Energieanlagen auf Werksgelände und im Bereich betrieblicher Gasverwendung mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck bis 16 bar, die der Fortleitung von Gasen der 2. und der 3. Gasfamilie nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 dienen.
Bereich: Infrastruktur
Art des Projekts: Nationales Projekt - Neues Projekt
Zuständiger Projektpartner: DVGW
Zuständiges Gremium: G TK 1-1 Gastransport
Bedeutung des Projekts:
Überarbeitung des Arbeitsblattes hinsichtlich Verweis auf das Merkblatt G 464 sowie Implementierung von Forschungsergebnissen aus SyWestH2 und Erfahrungen aus der Praxis aus vielen laufenden Umstellungsprojekten. Dabei werden unter anderem folgende Themenbereiche betrachtet:
- Abgleich und Anpassung mit den Inhalten der aktuellen G 260,G 464, DIN EN 1594
- Einarbeitung noch offener Sachverhalte aus vorhergehender Revision (Abstände Windenergieanlagen, Schutzstreifen)
Anwendungsbereich:
Dieses Arbeitsblatt gilt in Verbindung mit DIN EN 1594 für die Planung und Errichtung von Gashochdruckleitungen aus Stahlrohren mit einem Auslegungsdruck von mehr als 16 bar, die der Versorgung der Allgemeinheit sowie der damit verbundenen Energieanlagen auf Werksgeländen und im Bereich betrieblicher Gasverwendung mit Gasen der 2. Und 5. Gasfamilie nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 dienen.
Bereich: Infrastruktur
Art des Projekts: Nationales Projekt - Neues Projekt
Zuständiger Projektpartner: DVGW
Zuständiges Gremium: G TK 1-3 Gasverteilung
Bedeutung des Projekts:
Die Dokumentation in Gasverteilnetzen ist oft nicht aussagekräftig genug, um eine entsprechende Tauglichkeitsprüfung durchzuführen. Dies ist hauptsächlich auf das fortgeschrittene Alter der Netze und die begrenzte Datenerfassung in der Vergangenheit zurückzuführen. Dabei bieten die Merkblätter G 453 und G 454 keine adäquaten Lösungen für die erforderlichen Anpassungen der Dokumentation. Das Sammeln entscheidender Informationen wie Werkstoff-zusammensetzungen oder Bauteiltypen erfordert oft aufwendige Aufgrabungen und Laboruntersuchungen. Eine umfassende Anpassung der Dokumentation wäre folglich kostspielig und könnte die Wirtschaftlichkeit der Umstellung auf Wasserstoffnetze in Frage stellen. Aus diesem Grund werden folgende Punkte als wesentliche Ergänzung für die Anwendbarkeit der genannten Merkblätter vorgeschlagen:
- Erkenntnisse von Netzbetreibern bei der Umstellung von Gasverteilnetzen auf Wasserstoff
- Ergebnisse des Forschungsvorhabens DUWA (Einsatz von Duktilgusssystemen bei Wasserstoff)
- Ergebnisse des Forschungsvorhabens BAG 464 (Begrenzung des Anwendungsbereiches für bruchmechanische Bewertung von Gasleitungen nach DVGW G 464)
- Ergebnisse des Forschungsvorhabens HyData (Ersatzdatenbeschaffung) Übersicht von notwendigen Dokumenten und Ersatzmaßnahmen für Dokumentation
Anwendungsbereich:
Beide Merkblätter sind für die Umstellung von Gasleitungen auf wasserstoffhaltige, methanreiche Gase oder Wasserstoff bis zu einem maximal zulässigen Betriebsdruck (MOP) von 16 bar konzipiert. Erste Erfahrungen und Pilotprojekte haben bereits erfolgreich gezeigt, dass Bestandsnetze für die Wasserstoffverteilung geeignet sind, ohne umfangreiche technische Anpassungen zu erfordern. Eine entscheidende Voraussetzung hierfür ist jedoch die Vollständigkeit der Unterlagen bezüglich Errichtung, Betrieb, Instandhaltung sowie sicherheitstechnisch relevanter Vorkommnisse in der Vergangenheit. Diese Dokumentation bildet die Grundlage für die erfolgreiche Zertifizierung durch einen Sachkundigen oder Sachverständigen. Insgesamt lassen sich in Abhängigkeit vom MOP deutliche Unterschiede in der Dokumentation im Druckbereich bis 16 bar feststellen. Diese Unterschiede sollten bei der Überarbeitung der Merkblätter G 407 und G 408 berücksichtigt werden.
Bereich: Infrastruktur
Art des Projekts: Nationales Projekt - Neues Projekt
Zuständiger Projektpartner: DVGW
Zuständiges Gremium: DVGW G-TK-1-4
Bedeutung des Projekts:
Im derzeit gültigen DVGW-Merkblatt wird ein Verfahren zur Bestimmung der Ausdehnung der Ex-Bereiche vorgestellt. Die Neu-Bewertung bzw. Aktualisierung des Verfahrens erfolgt derzeit im Rahmen eines Forschungsvorhabens (H2-Sicherheit). Die dabei entstehenden Erkenntnisse sollen als Handlungsanweisung in das Regelwerk zurückfließen. Weiterhin muss eine Anpassung des Anwendungsbereiches auf die 5. Gasfamilie nach G 260 erfolgen.
Anwendungsbereich:
Dieses DVGW-Merkblatt gilt für Anlagen mit Leitungen zur Atmosphäre, die mit Gasen der 2. Gasfamilie nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 betrieben werden, z. B.:
- Gasdruckregel- und Messanlagen (GDRM-Anlagen) nach DVGW-Arbeitsblättern G 491 und G 492
- Verdichteranlagen nach DVGW-Arbeitsblatt G 497
- Erdgastankstellen nach DVGW-Arbeitsblatt G 651/VdTÜV-Merkblatt 510
Bereich: Infrastruktur
Art des Projekts: Nationales Projekt - Neues Projekt
Zuständiger Projektpartner: DVGW
Zuständiges Gremium: G TK 1-3 Gasverteilung
Bedeutung des Projekts:
Im Zuge des geplanten Einsatzes von Wasserstoff auch in der häuslichen Anwendung, muss das technische Regelwerk für die Errichtung und den Betrieb von Gas Netzanschlüssen überarbeitet werden. Insbesondere soll für die innenliegenden Teile eines Netzanschlusses die Überprüfung nach G 465-1 integriert werden. Um das Arbeitsblatt G 459-1 H2-ready zu überarbeiten, müssen unter anderem folgende weitere Punkte im bestehenden Arbeitsblatt aufgenommen und bearbeitet werden:
- Aufnahme DVGW-Merkblatt G 221 als mit geltendes Regelwerk
- Prüfung der H2-Eignung der Bauteile (Rohre, Absperrarmaturen, Isolierstücke usw.)
- Bezgl. der Gasströmungswächter, ist deren Eignung und die DVGW Prüfgrundlage G 5305-2in Bezug auf den Wasserstoffeinsatz zu prüfen und zu bewerten
- Die Eignung von Gewindeverbindungen ist in Bezug auf den H2-Einsatz (Zusatz- oder Austauschgas) neu zu bewerten
- Flanschverbindungen - Eignung der angegebene DIN Normen ist zu prüfen
Anwendungsbereich:
Diese Technische Regel gilt für Errichtung (Planung, Bau, Prüfung und Inbetriebnahme) und Betrieb von Netzanschlüssen gemäß NDAV für die Versorgung von Letztverbrauchern mit Gas, die mit einem maximal zulässigen Betriebsdruck bis einschließlich 5 bar1) betrieben werden und in denen Gase nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260, mit Ausnahme von Flüssiggasen2) in flüssiger Phase, fortgeleitet werden.
Bereich: Infrastruktur
Art des Projekts: Nationales Projekt - Neues Projekt
Zuständiger Projektpartner: DVGW
Zuständiges Gremium: DVGW G PK 1-2-3 Verdichteranlagen - Überarbeitung des DVGW Arbeitsblattes G 497
Bedeutung des Projekts:
Mit der Überarbeitung der DIN EN 12583 ist die G 497 auf den neuen Stand der europäischen Norm anzupassen. Das Arbeitsblatt dient dazu, Verdichterstationen durch Berücksichtigung des aktuellen Stands der Technik sicher und effizient zu betreiben.
Für den Sachverständigen dient das Arbeitsblatt als Prüfgrundlage.
In Bezug auf die Methanemissionen kann das Arbeitsblatt als Bewertungsgrundlage für die Behörden dienen.
Anwendungsbereich:
Die Veröffentlichung der DIN EN 12583 (Stand: 2022) mit der Integration von Wasserstoff und die kommende Methanemissionsverordnung führen zur Notwendigkeit der Überarbeitung der G 497.