G 465-2 (A)
Gasleitungen für einen Auslegungsdruck bis einschließlich 16 bar - Instandsetzung; In- und Außerbetriebnahme
Gasleitungen für einen Auslegungsdruck bis einschließlich 16 bar - Instandsetzung; In- und Außerbetriebnahme
Beschreibung
Diese Technische Regel gilt für Instandsetzungs- sowie In- und Außerbetriebnahmearbeiten, im folgenden Arbeiten genannt, an Gasleitungen der öffentlichen Gasversorgung sowie der damit verbundenen kundeneigenen Anlagen 1), die der Fortleitung von Gasen nach DVGW-Arbeitsblatt G 260 (ausgenommen Flüssiggas in der Flüssigphase) dienen und mit Betriebsdrücken bis 5 bar betrieben werden. In Störungsfällen sowie für Arbeiten an Gasleitungen, die nicht der öffentlichen Gasversorgung dienen oder für Gase, die nicht den Vorgaben des DVGW-Arbeitsblattes G 260 entsprechen, können diese Technischen Regeln ggf. unter Beachtung der spezifischen Eigenschaften der Gase und bestehender anderer Bestimmungen sinngemäß angewendet werden.