Die Rolle von europäischen Normen

Ein Mann in OP-Kleidung nutzt moderne Medizintechnik
© AdobeStock: Gorodenkoff

Beim AI Act wirken Normung und Regelsetzung zusammen. Basis dafür ist das New Legislative Framework (NLF): Der NLF ist ein Ordnungsrahmen für das Inverkehrbringen von Produkten in der EU. Dabei gibt der Gesetzgeber grundlegende Anforderungen an KI-Systeme und -Anwendungen vor, z. B. zum Risikomanagement, zur Transparenz oder zur menschlichen Überwachung der KI. Zur technischen Konkretisierung dieser Anforderungen wird auf harmonisierte Europäische Normen (hEN) verwiesen.

Diese hEN werden auf Basis eines Normungsauftrags der Europäischen Kommission von den Europäischen Normungsorganisationen CEN und CENELEC erarbeitet. Sind die fertigen Normen dann im Europäischen Amtsblatt gelistet, wird bei Einhaltung der Normen durch die Hersteller vermutet, dass damit auch die Anforderungen des AI Acts erfüllt sind (Vermutungswirkung). Mit der CE-Kennzeichnung können Hersteller dann die Konformität mit dem anzuwendenden Rechtsakt und den zugehörigen Normen darstellen und ihre Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt Inverkehrbringen. 

Die europäischen und nationalen Normungsorganisationen wie DIN haben somit den Auftrag, technische Normen für KI-Systeme im Sinne des AI Acts zu entwickeln. Normen und Standards sind insbesondere für den Bereich der Hochrisiko-KI-Anwendungen wichtig. 

Zeitplan 

Die Umsetzung des AI Acts und die Erarbeitung begleitender Normen folgen einem Zeitplan: 

  • 22. Mai 2023: Standardisierungsauftrag durch die Europäische Kommission an CEN 
  • 1. August 2024: Der AI Act tritt in Kraft 
  • Ab April 2025: Veröffentlichung erster Normenentwürfe 
  • Ab August 2025: erste Normen werden veröffentlicht 
  • 2. August 2026: Der AI Act ist anzuwenden, Konformitätsbewertung auf Basis von Normen möglich 

Künstliche Intelligenz ist sowohl in der Regulierung als auch in der Normung ein neues Thema. Die Normung hat dabei das Ziel, konsensbasierte Norminhalte zu verabschieden. Für die zehn unten genannten Bereiche werden die Norm-Entwürfe und fertigen Normen sukzessive nach Bearbeitungsstand versabschiedet.  

Die genauen Zeitpläne jedes Normenprojekts hängen vom Umfang der jeweiligen Diskussionen auf europäischer Ebene ab. Bereiche wie Risk Management oder Trustworthiness werden beispielsweise europäisch sehr intensiv diskutiert Außerdem ist die Konsensfindung bei so vielen Beteiligten in neuen Themenbereichen nicht immer zügig möglich. Einen Konsens zu finden ist jedoch das Ziel jedes Normenprojekts und zur Veröffentlichung einer Norm entscheidend.   

Die EU-Kommission hat Normungsaufträge zum AI Act an die europäischen Normungsorganisationen vergeben. In diesen Bereichen sollen Normen entstehen: 

  1. Risk Management System 
  2. Governance and Quality of Datasets 
  3. Record Keeping through Logging 
  4. Transparency and Information Provision to the users 
  5. Human Oversight 
  6. Accuracy 
  7. Robustness 
  8. Cybersecurity 
  9. Quality Management System 
  10. Conformity Assessment 

Zuständig für die Erarbeitung der aktuell zehn Normen ist das CEN/CLC JTC 21 „Künstliche Intelligenz“ und dessen Untergruppen. Die Leitung des JTC 21 liegt bei Danish Standards. Auf nationaler Ebene spiegeln die Arbeitskreise des DIN/DKE Gemeinschaftsarbeitsausschusses „Künstliche Intelligenz“ die Arbeiten. 

Sie möchten an der Erstellung der Normen mitwirken? Dann finden Sie hier weitere Informationen

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