Mitwirken

Eine Frau schaut auf ihren Laptop und tippt
© AdobeStock: Gorodenkoff

Die EU-Kommission hat Normungsaufträge zum AI Act an die europäischen Normungsorganisationen vergeben. In diesen Bereichen sollen Normen entstehen: 

  1. Risk Management System 
  2. Governance and Quality of Datasets 
  3. Record Keeping through Logging 
  4. Transparency and Information Provision to the users 
  5. Human Oversight 
  6. Accuracy 
  7. Robustness 
  8. Cybersecurity 
  9. Quality Management System 
  10. Conformity Assessment 

Zuständig für die Erarbeitung der aktuell zehn Normen ist das CEN/CLC JTC 21 „Künstliche Intelligenz“ und dessen Untergruppen. Die Leitung des JTC 21 liegt bei Danish Standards. Auf nationaler Ebene spiegeln die Arbeitskreise des DIN/DKE Gemeinschaftsarbeitsausschusses „Künstliche Intelligenz“ die Arbeiten. 

Zeitplan 

Die Umsetzung des AI Acts und die Erarbeitung begleitender Normen folgen einem Zeitplan: 

  • 22. Mai 2023: Standardisierungsauftrag durch die Europäische Kommission an CEN 
  • 1. August 2024: Der AI Act tritt in Kraft 
  • Ab April 2025: Veröffentlichung erster Normenentwürfe 
  • Ab August 2025: erste Normen werden veröffentlicht 
  • 2. August 2026: Der AI Act ist anzuwenden, Konformitätsbewertung auf Basis von Normen möglich 

Künstliche Intelligenz ist sowohl in der Regulierung als auch in der Normung ein neues Thema. Die Normung hat dabei das Ziel, konsensbasierte Norminhalte zu verabschieden. Für die zehn oben genannten Bereiche werden die Norm-Entwürfe und fertigen Normen sukzessive nach Bearbeitungsstand versabschiedet.  

Die genauen Zeitpläne jedes Normenprojekts hängen vom Umfang der jeweiligen Diskussionen auf europäischer Ebene ab. Bereiche wie Risk Management oder Trustworthiness werden beispielsweise europäisch sehr intensiv diskutiert Außerdem ist die Konsensfindung bei so vielen Beteiligten in neuen Themenbereichen nicht immer zügig möglich. Einen Konsens zu finden ist jedoch das Ziel jedes Normenprojekts und zur Veröffentlichung einer Norm entscheidend.   

Mitwirkungsmöglichkeiten 

Insgesamt wirken über 600 Expertinnen und Experten auf europäischer und nationaler Ebene an der Erarbeitung der Normen für den AI Act mit. Das sind beispielsweise Wirtschaftsunternehmen, Prüfinstitute, Verbrauchvertretungen, Öffentliche Hand, Wissenschaft und Forschung. 

Sie möchten sich an der Erarbeitung der Normen beteiligen? Sie haben unterschiedliche Möglichkeiten, ihr Wissen einzubringen: 

  1. Kommentierung der öffentlichen Norm-Entwürfe: Prüfen Sie die Inhalte und kommentieren Sie die Entwürfe sowie die deutsche Übersetzung und bringen so Ihr Fachwissen ein. 
  2. Mitwirkung im nationalen Spiegelausschuss: Werden Sie Teil des zuständigen nationalen Gremiums bei DIN und kommentieren bzw. diskutieren Sie gemeinsam mit weiteren Expertinnen und Experten die Inhalte der Normen. 
    DIN/DKE Gemeinschaftsarbeitsausschusses „Künstliche Intelligenz“
  3. Mitarbeit auf europäischer Ebene über die Entsendung aus dem nationalen Spiegelgremium: Erarbeiten Sie die Normeninhalte direkt zusammen mit anderen europäischen Expertinnen und Experten. 
    CEN/CLC JTC 21 „Künstliche Intelligenz“


Ihr Kontakt

DIN e. V.
Amelie Victoria Buss

Am DIN-Platz
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin

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