DIN SPEC
DIN SPEC 91335
Sportplätze mit Kunststoffrasensystemen - Verwendung werkmäßig vorgefertigter Elastikschichten
Sport areas with synthetic turf systems - Usage of factory made shockpads
Verfahren
PAS
Einführungsbeitrag
Diese DIN SPEC wurde im Zuge des PAS-Verfahrens durch einen Workshop (temporäres Gremium) erarbeitet. Die Erarbeitung und Verabschiedung dieser DIN SPEC erfolgte durch die im Vorwort genannten Verfasser. Dieses Dokument gilt für Kunststoffrasensysteme für Sportplätze unter Verwendung werkmäßig vorgefertigter Elastikschichten auf ungebundenen Tragschichten. Dieses Dokument dient zur praktischen Umsetzung und Erfüllung der Anforderungen aus DIN EN 15330-1 und gibt Anforderungen und Empfehlungen an die einzelnen Schichten unterhalb des Kunststoffrasenbelags an, um die Anforderungen an das Gesamtsystem aus DIN EN 15330-1 zu erfüllen. Dieses Dokument enthält ergänzende, DIN EN 15330-1 und DIN 18035-7 nicht widersprechende Festlegungen und Empfehlungen zu Kunststoffrasensystemen. Das Dokument gilt nicht für die Konstruktion von Kunststoffrasensystemen unter Verwendung ortsgebundener Elastikschichten.
Änderungsvermerk
Gegenüber DIN SPEC 91335:2015-08 wurden folgende Änderungen vorgenommen: a) Anwendungsbereich: Das Wort "insbesondere" wurde gelöscht. b) Abschnitt 2 "Normative Verweisungen": Aktualisiert. c) Abschnitt 4.2.2 "Baugrund": Änderungen und Tabelle gelöscht. Es gelten die Anforderungen nach DIN 18035-7:2014, 4.2. d) Ehemaliger Abschnitt 4.2.5 "Filterschicht" und zugehörige Tabellen: Komplett gelöscht. e) Abschnitt 4.2.6 (in Ausgabe 2015-08: 4.2.7) "Tragschicht ohne Bindemittel": Änderungen und zugehörige Tabellen gelöscht. Es gelten die Anforderungen nach DIN 18035-7:2014-10, 4.4. f) Abschnitt 4.2.7 (in Ausgabe 2015-08: 4.2.8) "Nivellierschicht ohne Bindemittel": Erläuternder Satz ergänzt. g) Ehemaliger Abschnitt 4.2.9 "Gebundene Tragschichten" mit dazugehörigen Tabellen: Komplett gelöscht. h) Abschnitt 4.3.2, Tabelle 3 "Kraftabbau der Elastikschicht": Wert geändert mit Ergänzung einer erläuternden Fußnote. i) Anhang A: Bilder A.1, A.2 und A.4 gelöscht.