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Urteil eines US-Bundesberufungsgerichts zu technischen Regeln
Am 12. September 2023 entschied das US-Bundesberufungsgericht für den District of Columbia (Aktenzeichen 22-7063), dass die gemeinnützige Stiftung Public.Resource.Org US-amerikanische technische Regeln, die von US-amerikanischen Gesetzen unmittelbar in Bezug genommen und damit rechtsverbindlich werden, entgeltfrei im Internet veröffentlichen darf.
Zunächst bestätigte das Gericht den grundsätzlichen urheberrechtlichen Schutz von technischen Regeln, der selbst dann bestehe, wenn sie von Gesetzen unmittelbar in Bezug genommen und damit rechtsverbindlich werden. Es ließ die Veröffentlichung nur ausnahmsweise unter besonderen Fallumständen zu („fair use“). Dazu müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Vor allem darf die Veröffentlichung nicht zu kommerziellen, sondern darf ausschließlich zu nicht-kommerziellen Bildungszwecken erfolgen („for nonprofit educational purposes“).
Im vorliegenden, sehr speziellen Fall waren diese Bedingungen nach Ansicht des Gerichts erfüllt. Auf andere Fallkonstellationen ist das Urteil nicht übertragbar. So erlaubt es das Gericht nicht, die gesetzlich in Bezug genommenen US-amerikanischen technischen Regeln auf andere Arten oder zu anderen Zwecken zu nutzen. Insbesondere erlaubt das Gericht nicht die Nutzung dieser technischen Regeln zu kommerziellen Zwecken.
Das Urteil des US-Bundesberufungsgerichts nimmt keinen Bezug zu den Schlussanträgen der Generalanwältin Gerichtsfall „Malamud“ beim Europäischen Gerichtshof (EuGH).