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Update für den Verbandskasten
Was Autofahrende jetzt beachten müssen
Damit nach einem Verkehrsunfall Verletzte schnell und zuverlässig erstversorgt werden können, muss jedes Auto einen Verbandskasten mitführen. Seit 2014 dürfen in Deutschland nur noch Kfz-Verbandskästen verkauft werden, die der Norm DIN 13164 „Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten B“ entsprechen. Im Februar 2022 wurde die Neuausgabe der Norm, mit geringfügigen Änderungen, veröffentlicht. Nun läuft Ende Januar die Übergangsfrist von einem Jahr aus. Eine Austausch- oder Nachrüstpflicht für bestehende Kfz-Verbandskästen besteht nicht.
Die Neuausgabe berücksichtigt die Empfehlungen von Notfallmedizinern und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Wenn ein Verbandskasten künftig der neuen Normen-Version entsprechen soll, muss er um zwei Gesichtsmasken ergänzt werden: Diese müssen mindestens Typ I nach DIN EN 14683 entsprechen, also sogenannte OP-Masken. Sie dienen, ähnlich wie die Einmalhandschuhe, als zusätzlicher Hygieneschutz und müssen staubdicht verpackt sein. Damit soll die Hemmschwelle zur Ersten Hilfe gesenkt werden. Außerdem muss nur noch ein Dreiecktuch (statt zwei) sowie nur noch das größere Verbandtuch DIN 13152 A im Verbandskasten enthalten sein. Das Verbandtuch DIN 13152-BR ist nicht mehr erforderlich.
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird in naher Zukunft den entsprechenden Paragrafen §35h der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) überarbeiten und auf die neuste Ausgabe der Norm verweisen. Der Paragraf verweist in Absatz 1 bisher auf die DIN 13164:1998 und die DIN 13164:2014. Somit ist eine Austausch- oder Nachrüstpflicht bei Verbandskästen nach DIN 13164:2014 nicht notwendig.
Auch ist eine Austausch- und Nachrüstplicht nach der neuen DIN 13164:2022 nicht notwendig, da nach § 35h Abs. 4 StVZO nämlich gilt: „Abweichend von den Absätzen 1 und 3 darf auch anderes Erste-Hilfe-Material mitgeführt werden, das bei gleicher Art, Menge und Beschaffenheit mindestens denselben Zweck zur Erste-Hilfe-Leistung erfüllt.“ Hiervon kann ausgegangen werden, wenn die DIN 13164:2022 erfüllt wird.
Das gehört nach DIN 13164:2022 in den Verbandskasten:
- Heftpflaster
- Fertig-Pflasterset
- Verbandpäckchen
- Verbandtücher
- Fixierbinden
- Rettungsdecke
- Kompressen
- Dreiecktuch
- Verbandkastenschere
- Medizinische Handschuhe
- Feuchttücher
- Erste-Hilfe-Broschüre
- Gesichtsmasken