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2019-06-14

Sicherheit für Rollsportler

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Skateanlage / Street in Karlsruhe
© DSGN CONCEPTS

Überarbeitete DIN EN 14974 zu sicherheitstechnischen Anforderungen und Prüfverfahren von Skateparks veröffentlicht

Seit Juni 2019 ist die überarbeitete DIN EN 14974 „Skateparks – Sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren“ verfügbar. Die Norm enthält unter anderem Anforderungen an Werkstoffe, Konstruktion und Sicherheitsbereiche von Skateparks sowie Anforderungen an die Prüfung und den Prüfbericht. Die aktualisierte Version zeichnet sich durch eine klarere Struktur mit gängigen Begriffen aus. Der Fokus liegt nicht mehr allein auf einzelnen Skate-Elementen wie Fun-Box, Pyramide oder Quarterpipe, sondern auf der Gesamtanlage. Durch ganzheitliche und architektonisch geprägte Anlagen liegt der Bewertungsfokus nun auf individuell kombinierten Skate-Elementen sowie allen Rollflächen. Planer, Hersteller oder Prüfer von Anlagen sollen künftig ihre Sachkunde zur Norm vorweisen. Im Gegensatz zur Vorgängerversion ist die Norm sowohl für beaufsichtigte sowie unbeaufsichtigte öffentliche Anlagen anwendbar.

Edelstahl als Gleitfläche ausgeschlossen

Die Neuerungen umfassen unter anderem die Aufnahme der Materialität „Asphalt“ mit ihrer Anforderung an Körnung und Oberflächenbeschaffenheit. „Gleitflächen aus Edelstahl sind jetzt nicht mehr zulässig, weil sie als weiches Metall in Kombination mit den ebenfalls weichen Aluminiumachsen von Skateboards ein unkontrollierbares Gleitverhalten aufweisen“, erklärt Ingo Naschold, Obmann des zuständigen nationalen Arbeitsausschusses bei DIN und Geschäftsführer bei DSGN CONCEPTS und fügt hinzu: „Glasfaserplatten sind als Rollflächen zwar nicht ausgeschlossen, aber wir empfehlen sie in der Norm nicht, weil die Oberfläche für Skateboardrollen rutschig ist und es zu gefährlichen Stürzen kommen kann."

Die allgemeinen sicherheitstechnischen Anforderungen an Skate-Elemente sind größtenteils erhalten geblieben: So muss laut Norm beispielsweise weiterhin jede von außen erreichbare Kante mindestens drei Millimeter abgerundet und jede Absturzsicherung mindestens 1,2 Meter hoch sein. Pools und Bowls sind als zusätzliche Skate-Elemente aufgeführt. „Hier ist als besondere Anforderung ein geeigneter Zugang z.B. für Rettungskräfte oder zur Reinigung und Wartung gefordert.“ so Andreas Bast, Obmann des europäischen Gremiums und Inhaber der X-Move GmbH.

Die DIN EN 14974 sieht ein Mindestalter von acht Jahren vor. Kleinere Kinder sollten die Rollsportanlagen nicht als Spielplatz nutzen. Auf den Hinweisschildern an den Skateanlagen sind mehr Angaben zu machen als bisher. So hat der Betreiber dort festzulegen, welche Rollsportarten auf der Anlage zugelassen sind und welche ausgeschlossen sind. Das hat weitreichende Auswirkungen auf das Konzept der Planung sowie die Sicherheit im späteren Betrieb.

Kontinuierlich weiterentwickelt

Bereits 1995 veröffentlichte DIN mit der DIN 33943 die erste Norm für Rollsporteinrichtungen. 2006 erschien die erste europäische Norm auf CEN Ebene und ab 2014 entwickelte zuerst die DIN- und dann die CEN- Arbeitsgruppe diese Version bis zur aktuellen Version in heterogenen Arbeitsgruppen weiter. Vor allem in Bezug auf die Nutzbarkeit haben sich so einige Anpassungen ergeben.