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Regelstandard E: Günstigeres Bauen braucht Dialog
Schleswig-Holstein veröffentlicht in einer Studie erstmals Zahlen und Erfahrungen zum Regelstandard Erleichtertes Bauen
Das Land Schleswig-Holstein hat im September 2023 den Regelstandard Erleichtertes Bauen für die soziale Wohnraumförderung eingeführt. Nun gibt es erste Erfahrungen und Zahlen, die die Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (ARGE) e. V. für den schleswig-holsteinischen Gemeindetag im Rahmen einer Studie veröffentlichte. Die Studie versteht sich zugleich als Leitfaden für einen modernen Wohnungsbau, der wirtschaftlich, ökologisch vertretbar und ohne nennenswerte Komforteinbußen gelingen könne, so Dr. Sabine Sütterlin-Waack, Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport.
Der Studie zufolge könnten perspektivisch bis zu 25 Prozent der Baukosten eingespart werden – vor allem bei der Bauwerkskonstruktion und dem technischen Ausbau. Dies beinhaltet beispielsweise die Verringerung der Decken- und Wandstärken, den Verzicht auf Keller und Tiefgaragen sowie die vorausschauende Projektierung von Aufzugsanlagen.
Konzeptionell fußt der Regelstandard Erleichtertes Bauen auf vier Maßnahmenpaketen:
- Maßhaltung: Im konstruktiven Dialog zwischen Planung, Ausführung und Auftraggeberschaft sollen leistbare Standards im Wohnungsbau diskutiert und abgewogen werden.
- Substitution: Die Potenziale sämtlicher Bauverfahren und Materialien sollen weiter ausgelotet werden als bisher – Stichwort zirkuläres Bauen.
- Skalierung: Sie umfasst das typisierte Bauen – beispielsweise durch Wiederholung von Grundrissen und Erschließungstypen – sowie serielles und modulares Bauen.
- Prozessoptimierung: Hier geht es sowohl um die Beschleunigung der Genehmigungs- und Verwaltungsverfahren als auch um rationellere Bauverfahren, nicht zuletzt unter Berücksichtigung der Potenziale, die die Digitalisierung mit sich bringt.
Rechtssicherheit bleibt wichtiges Thema
Grundsätzlich begrüßen auch die Architektenkammer und der Baugewerbeverband Schleswig-Holstein den Vorstoß Schleswig-Holsteins – allerdings verbunden mit der Forderung, dass in absehbarer Zeit auch die notwendigen rechtlichen Sicherheiten für Bauherren und Bauherrinnen geschaffen werden.
Denn schon heute ist es möglich und zuweilen sinnvoll, von Normen abzuweichen, wenn es Bauprojekte erfordern oder durch individuelle Absprachen gewünscht ist. Trotzdem brauchen die am Bau Beteiligten auch in diesem Fall Rechtssicherheit, um beispielsweise Regressforderungen oder Wertverlusten vorzubeugen für den Fall, dass von bisher üblichen Standards abgewichen wird.
Das hat auch das Bundesjustizministerium erkannt – und vor kurzem mit dem Gesetzesentwurf zum Gebäudetyp E reagiert. Der Entwurf sieht unter anderem vor, dass bestimmte technische Normen und Regeln, beispielsweise zu Komfort- oder Ausstattungsmerkmalen, ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht Gegenstand der Leistungspflicht sind – oder dass eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik unter bestimmten Voraussetzungen nicht als Sachmangel anzusehen ist.
DIN begrüßt die Zielsetzungen des Gebäudetyp-E-Gesetzes; es ist hierbei jedoch zugleich sicherzustellen, dass der Entwurf in Praxis nicht zu neuen Unklarheiten führt, fordert Daniel Schmidt, DIN-Vorstand, in einer aktuellen Stellungnahme.
Gemeinsam zum besten Ergebnis
DIN blickt auf eine jahrzehntelange Tradition der Normungsarbeit im Konsens zurück. Daher ruft DIN alle interessierten Kreise gerade jetzt zur aktiven Mitarbeit an der Normung auf. Dies gilt auch und insbesondere für alle diejenigen, die einfachere Normen und weniger Komplexität wünschen. Denn es ist jederzeit möglich, bestehende Normen zu hinterfragen oder angesichts der aktuellen Preisentwicklungen im Immobilienmarkt neu zu gestalten beziehungsweise zu überarbeiten.