Presse
KI-Regulierung: Umgang mit Hochrisiko-KI-Anwendungen
Kommentar zum Vorschlag der KI-Regulierung durch die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission hat gestern einen Vorschlag für eine Verordnung zur europaweit einheitlichen Regulierung Künstlicher Intelligenz vorgestellt. Hochrisiko-KI-Anwendungen sollen demnach nach dem Prinzip des Neuen Rechtsrahmens (New Legislative Frameworks) und mit der CE-Kennzeichnung auf dem europäischen Binnenmarkt Inverkehr gebracht werden. Das bedeutet, dass die technische Ausgestaltung der Anforderungen aus der Verordnung über harmonisierte Europäische Normen, die die EU-Kommission bei den Europäischen Normungsorganisationen CEN, CENELEC und ETSI beauftragen kann, erfolgt. Werden die entsprechenden Normen von Herstellern eingehalten, wird vermutet, dass damit auch die Anforderungen der KI-Verordnung erfüllt sind (Vermutungswirkung).
Dazu Filiz Elmas, Leiterin Geschäftsfeldentwicklung Künstliche Intelligenz bei DIN: „Das System des Neuen Rechtsrahmens, das auf partnerschaftlicher Zusammenarbeit zwischen der EU-Kommission und den europäischen Normungsorganisationen beruht, hat sich im analogen Bereich als Grundlage des einheitlichen europäischen Binnenmarktes bewährt. Wir begrüßen es, dass die Kommission jetzt für Künstliche Intelligenz vorschlägt, dieses Prinzip auf digitale Anwendungen zu übertragen. DIN hat in seiner Normungsroadmap Künstliche Intelligenz bestehende KI-relevante Normen und Standards identifiziert und konkrete Standardisierungsbedarfe in dem Feld aufgezeigt. Auf diese Basis kann die Kommission jetzt zurückgreifen um die Verordnung mit technischen Details zu unterfüttern und weitere Normungsmandate zu verfassen.“