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Glasfasernetz: Neue Norm regelt und beschleunigt den Ausbau in Deutschland
Im Rahmen der Feierlichkeiten zum einjährigen Jubiläum der Gigabitstrategie der Bundesregierung hat Daniel Schmidt, Vorstand beim Deutschen Institut für Normung (DIN), gestern ein Exemplar der DIN 18220 für den sicheren Einsatz von Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren für die Legung von Glasfasermedien an Stefan Schnorr, Staatssekretär im Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), überreicht.
Digitalisierung: Glasfaserausbau entscheidend
„Der weitere Ausbau des Glasfasernetzes ist die Grundlage für die Digitalisierung in Deutschland. Ziel der Gigabitstrategie des Bundes ist es daher, bis 2030 alle Haushalte und Unternehmen in Deutschland mit Glasfaser und dem modernsten Mobilfunkstandard zu versorgen“, sagt Stefan Schnorr, Staatssekretär im BMDV. „Mit der DIN 18220 kann der Glasfaserausbau künftig nicht nur einfacher, sondern auch qualitativ hochwertiger, schneller, kostengünstiger und ressourcenschonender erfolgen. Die DIN 18220 schafft die erforderliche Rechtssicherheit und Investitionssicherheit für alle Beteiligten.“
In der DIN 18220 haben über 30 Expert*innen aus der Bauindustrie, Telekommunikationswirtschaft, Wissenschaft und öffentlichen Verwaltung erstmals detaillierte Vorgaben und einheitliche Qualitätsanforderungen für moderne Bauverfahren zur Errichtung von Glasfasernetzen definiert. Als anerkannte Regel der Technik gemäß § 126 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist sie ab Zeitpunkt der Veröffentlichung von allen Beteiligten einheitlich anzuwenden. Die neue Norm ist ab dem 28. Juli 2023 unter im Webshop von DIN Media erhältlich.
Kürzere Bauzeiten und niedrigere Baukosten
Bei alternativen Legeverfahren wie Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren werden – im Gegensatz zum klassischen Tiefbau – Schlitze und Leitungsgräben für Leerrohre und Glasfaserkabel hergestellt. Im Ergebnis sollen dadurch kürzere Bauzeiten und niedrigere Baukosten erreicht werden. Bisher fehlten allerdings verbindliche Vorgaben, was zu Differenzen in Genehmigungsverfahren und Bauausführung führte und die ohnehin knappen Planungs- und Baukapazitäten unnötig belastete.
„DIN 18220 trägt in Verbindung mit anderen Normen und Standards dazu bei, den Glasfaserausbau möglichst schnell und kostengünstig voranzutreiben, ohne auf qualitativ hochwertige und nachhaltige Bauweisen zu verzichten,“ erläutert Volker Braun, Vorsitzender des DIN-Arbeitsausschusses „Trenching-, Fräs- und Pflugverfahren zur Legung von Leerrohrinfrastrukturen und Glasfaserkabeln für Telekommunikationsnetze“. "Die Norm legt klare Einsatz- und Ausführungsbedingungen für die alternativen Legemethoden fest und definiert einzuhaltende Mindestabstände. Dies vereinfacht die praktische Anwendung und trägt zu einer sicheren und schonenden Ausführung bei."
Für den Glasfaserausbau in der Fläche ist ein neuer Rahmen entstanden, der die Initiativen in den Ländern weiter voranbringt. „Fortschrittliche Verlegetechniken waren Bausteine, die den Glasfaserausbau in Niedersachsen auf Platz 2 der Flächenländer gebracht haben. Die Standardisierung hilft uns nun dabei, den Ausbau abgestimmt, schnell, günstig und schonend für Straße und Verkehr durchzuführen,“ so Niedersachsens Wirtschaftsminister Olaf Lies.
Leitlinien zu Planung, Bau und Dokumentation
Die DIN 18220 beschreibt verschiedene Verfahren für die Herstellung der Schlitze und Leitungsgräben in unterschiedlicher Tiefe sowie die Legung von Glasfasermedien. Sie definiert Bedingungen für den Einsatz und die Ausführung der Verfahren und enthält zudem Festlegungen zur Planung und Dokumentation. Sie bietet sprachlich und rechtlich kompatible Regelungen für die Projektabwicklung aller Beteiligten. Insbesondere im Hinblick auf die Qualität der Bauausführung werden präzise Anforderungen definiert, um eine sichere Infrastruktur zu gewährleisten.
Durch die klaren Festlegungen für Bestandsermittlung, Bauplanung und -ausführung sowie die Berücksichtigung vorhandener Leitungsinfrastrukturen wird zudem die Erstellung vollständiger Anträge unterstützt und ein zügiges Genehmigungsverfahren durch verantwortliche Behörden gefördert.
Konsens der interessierten Kreise
Die DIN 18220 wurde von engagierten und anerkannten Expert*innen aus der Bauindustrie, der Telekommunikationswirtschaft, der Wissenschaft und der öffentlichen Verwaltung im Konsens erarbeitet und nach öffentlichem Anhörungsverfahren einstimmig verabschiedet.