Presse

2021-01-27

FFP2-Masken

Hinweise des Arbeitsausschusses NA 027-02-04 AA „Atemgeräte für Arbeit und Rettung“ zur DIN EN 149

Die Norm DIN EN 149 „Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung“ legt Mindestanforderungen für partikelfiltrierende Halbmasken (FFP1, FFP2 und FFP3) als Atemschutzgeräte zum Schutz gegen feste und auch flüssige Aerosole (Partikel) fest. Sie wurde im DIN-Normenausschuss Feinmechanik und Optik (NAFuO) unter Mitwirkung zahlreicher europäischer Experten aus den Bereichen Arbeitsschutz, Wissenschaft und Forschung, Öffentliche Hand (Feuerwehren) und Wirtschaft erarbeitet. Einsatzzweck der DIN EN 149 ist der Arbeitsschutz, nicht vorrangig die medizinische Nutzung. Filtrierende Halbmasken werden aber auch im Gesundheitswesen eingesetzt.

Die Norm beschreibt zudem Laborprüfungen und praktische Leistungsprüfungen, um die Übereinstimmung mit den definierten Anforderungen feststellen zu können. Externe Zertifizierungsstellen nutzen die Norm dementsprechend als Grundlage für die Prüfung und Zertifizierung von partikelfiltrierenden Halbmasken. In der DIN EN 149 sind unter anderem Prüfungen des Filterdurchlassgrads gefordert. Laut Norm dürfen filtrierenden Halbmasken der Klasse FFP2 einen maximalen Durchlassgrad von 6 Prozent aufweisen. Partikel, wie Staubpartikel oder Flüssigkeitstropfen (Aerosole) kommen in der Realität in sehr verschiedenen Teilchengrößen vor. Dementsprechend hat der für die Inhalte der Norm zuständige Arbeitsausschuss NA 027-02-04 AA „Atemgeräte für Arbeit und Rettung“ in der Norm nicht die spezielle Prüfung einzelner Partikelgrößen vorgesehen, sondern berücksichtigt ein breites Spektrum von Teilchengrößen von ca. 0,004 µm - 1,2 µm (Mikrometer). Dies ist auch gerade der Teilchengrößenbereich, der lungengängig ist, d.h. größere Teilchen gelangen nicht in die Lunge, sondern werden größtenteils im Atemtrakt abgeschieden.

Corona-Viren werden über Aerosole transportiert, die in sehr unterschiedlichen Größen existieren – zumeist in Größen von 2 bis 0,2 µm (siehe dazu auch das Positionspapier der Gesellschaft für Aerosolforschung). Dieser Teilchengrößenbereich überlappt sich damit mit dem in der DIN EN 149 definierten Testspektrum. Zu beachten ist dabei zudem, dass die Anzahl der Viren und die damit verbundene Virenlast von der Größe der Aerosolteilchen abhängt (größere Aerosole können erheblich mehr Viren mit sich führen). Eine Prüfung von einzelnen Partikelgrößen – wie vereinzelt gefordert – geht aus diesem Grund an der Realität vorbei. Prüfungskriterium in der DIN EN 149 ist die Masse der Partikel, die die filtrierende Halbmaske abhält – nicht die Anzahl einzelner Partikel.       

Filtrierende Halbmasken nach DIN EN 149 stellen einen hohen Schutz vor Corona-Viren sicher. Voraussetzung hierfür ist Nutzung von Masken ohne Ausatemventil und eine korrekte Handhabung, die einen dichten Sitz der Maske auf dem Gesicht des Trägers sicherstellt. Die Europäische Norm DIN EN 149 wurde von zahlreichen europäischen Experten aus den Bereichen Arbeitsschutz, Wissenschaft und Forschung, Öffentliche Hand (Feuerwehren) und Wirtschaft gemeinsam erarbeitet. 

Weiterführende Informationen zum Thema bietet auch die Fachhochschule Münster.


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