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F wie Frankfurt – Vorschlag für neue Buchstabiertafel mit Städtenamen
Norm-Entwurf für DIN 5009 steht zur öffentlichen Kommentierung bereit
Das Deutsche Institut für Normung e. V. (DIN) hat heute den Entwurf für die Norm DIN 5009 „Ansagen und Diktieren von Texten und Schriftzeichen“ veröffentlicht und damit der interessierten Öffentlichkeit für die Kommentierung zur Verfügung gestellt. Die für die Norm verantwortlichen Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wirtschaft, Bildung und öffentliche Hand unterbreiten darin auch einen Vorschlag für eine neue Buchstabiertafel mit Städte- anstatt Vornamen.
Angebot zur Beteiligung
„Unser Entwurf modernisiert die Diktierregeln der DIN 5009. Gleichzeitig präsentieren wir ein neues Angebot für eine zeitgemäße Buchstabiertafel. Wir möchten alle Interessierten dazu einladen, ihre Kommentare einzubringen“, erklärt Eberhard Rüssing, Fachbereichsleiter für die Lernfelder „Kaufleute für Büromanagement“ am Oberstufenzentrum Bürowirtschaft und Verwaltung in Berlin und Obmann des zuständigen Arbeitsausschusses. Die Norm definiert u. a. Regeln für die gesprochene Ansage von danach zu schreibenden Texten. Dazu gehören beispielsweise das klassische Phonodiktat, aber auch speziell das Buchstabieren von Textteilen wie Eigennamen und Internetadressen im Telefongespräch. Genutzt wird sie insbesondere in Wirtschaft und Verwaltung.
Städtenamen ersetzen Vornamen
Im zur Kommentierung veröffentlichten Entwurf ersetzt die neue Buchstabiertafel – als Teil der DIN 5009 – die alten Vornamen durch Städtenamen und orientiert sich dabei an den bekannten deutschen Kraftfahrzeugkennzeichen. Bis auf wenige Ausnahmen setzt die neue Tafel dabei auf die einbuchstabigen Kraftfahrzeugkennzeichen wie zum Beispiel „F für Frankfurt“. Der Vorschlag berücksichtigt somit bereits gelernte und schnell merkfähige Begriffe, die fest im Sprachgebrauch verankert sind. Der neue Entwurf der Buchstabiertafel richtet sich v. a. an professionelle Anwender in Wirtschaft und Verwaltung und nicht an andere Anwendergruppen, wie z. B. Rettungsdienste, Polizei, Luftfahrt.
Wechselhafte Geschichte der Buchstabiertafel
Anstoß für die Neugestaltung war ein Hinweis auf die wechselhafte Geschichte der Buchstabiertafel von Dr. Michael Blume, Antisemitismusbeauftragter des Landes Baden-Württemberg. In der Zeit des Nationalsozialismus wurden alle jüdischen Namen in der Tafel ersetzt – so wurde aus David Dora und aus Nathan Nordpol. Nach dem zweiten Weltkrieg wurden diese Änderungen in der ehemals postamtlichen Buchstabiertafel nur teilweise rückgängig gemacht. „Über Jahrzehnte wurde in Deutschland eine Buchstabiertafel tradiert, aus der die Nationalsozialisten alle deutsch-jüdischen Namen getilgt hatten. Es war Zeit, das gemeinsam aufzuarbeiten und zu beenden. Ich freue mich daher, dass der Ausschuss sich des Themas angenommen hat und wir heute einen neuen Vorschlag präsentieren können“, erklärt Dr. Blume, der an der Überarbeitung mitgewirkt hat. Eberhard Rüssing ergänzt: „Wir haben die Anregung von Herrn Dr. Blume gerne aufgegriffen und sie zum Anlass genommen, die Buchstabiertafel komplett zu überarbeiten – da sie nicht mehr zeitgemäß ist. So enthält die aktuelle Tafel 16 männliche und nur sechs weibliche Vornamen, andere zeitgemäße Namen fehlen komplett. Das entspricht nicht der heutigen Lebensrealität. Mit Städtenamen wiederum wurden auch in anderen europäischen Ländern gute Erfahrungen gemacht.“
Zeichen setzen
Um ein Zeichen zu setzen und auf die wechselhafte Geschichte der Buchstabiertafel aufmerksam zu machen, veröffentlicht der Ausschuss im vorliegenden Norm-Entwurf im Anhang symbolisch eine zusätzliche Darstellung der Buchstabiertafel, die auf die Buchstabiertafel aus der Zeit der Weimarer Republik zurückgeht und wieder alle jüdischen Vornamen enthält. Dr. Blume erläutert: „Wir können die in Teilen schmerzhafte Historie der Buchstabiertafel nicht ungeschehen machen. Mit dieser Darstellung wollen wir die Eingriffe aus der NS-Zeit aber zumindest symbolisch heilen.“
Kommentare erwünscht
DIN lädt alle Interessierten dazu ein, ihre Ideen und Kommentare zum Entwurf der DIN 5009 und den Vorschlag für eine neue Buchstabiertafel einzubringen. Dies kann bis zum 30. September 2021 einfach online über das Norm-Entwurfs-Portal von DIN erfolgen.
Alle eingegangenen Kommentare werden durch die zuständigen Expertinnen und Experten im Ausschuss geprüft. Die Einsprechenden erhalten die Möglichkeit, ihre Kommentare im Rahmen einer Einsprechersitzung persönlich gegenüber dem Ausschuss zu vertreten. Nach der Prüfung der eingegangenen Kommentare wird die finale Fassung der DIN 5009 voraussichtlich Mitte 2022 veröffentlicht.