Presse

2018-07-11

Datenbrillen – Upgrade für Wissenschaft und Industrie?

Diese Fragestellung wurde am 19. Juni 2018 in einem Experten-Workshop mit 22 Teilnehmern aus Wissenschaft und Industrie diskutiert.

Assistenzsysteme für Menschen mit Handicap, Kommissionierung von Waren, Industrie 4.0, und Telemedizin waren nur einige der identifizierten Anwendungsbereiche aus dem Workshop in denen Datenbrillen bereits heutzutage und auch in Zukunft immer häufiger eingesetzt werden. Es wurde betont, dass Datenbrillen  sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld die Nutzer massiv unterstützen können. Abgesehen von der Optik standen die gesundheitlichen Folgen für die Tragenden im Mittelpunkt vieler Diskussionen an diesem Tag. Es wurde hervorgehoben, dass die  Bedeutung von Datenbrillen kontinuierlich steigt und die Anwendungsfälle rasant zunehmen.

Die steigende Nutzung und Verbreitung bieten Anlass, die Anforderungen, die an „Datenbrillen“ gestellt werden, auch normativ zu erfassen. Während bereits erste Standardisierungsaktivitäten in Bezug auf die Displays bei IEC initiiert wurden, finden bspw. ergonomische Anforderungen an die Datenbrillen bisher noch keine Beachtung in der Normung und Standardisierung. Das soll sich nach diesem ersten Workshop zu dem Thema „Datenbrillen - Upgrade für Wissenschaft und Industrie?“ nun ändern.

Die Diskussionen haben gezeigt, dass das normungsrelevante Ziel darin bestehen sollte, Basisanforderungen an Datenbrillen festzulegen um den Qualitäts- und Sicherheitsmaßstab zu erhöhen, die Produktvielfalt zu begrenzen und den Anwendern eine Hilfestellung zur Auswahl der Produkte zu geben.

Diskussionspotential stellten die genannten Anwendungsbereiche dar, welche jede für sich verschiedene Anforderungen, Grenzwerte oder Toleranzen bedingen.

Aus dem Workshop konnten folgende Fragen für die zukünftige Arbeit mitgenommen werden: Können die Anforderungen so definiert werden, dass diese für alle Designoptionen und Anwendungsgebiete gelten, oder nicht? Sollten ausschließlich nur anwendungsspezifische Anforderungen beschrieben werden? Ein Diskussionsbeispiel war in diesem Zusammenhang das Gewicht einer Datenbrille. Sollte nur allgemein festgelegt werden, dass die Datenbrille möglichst leicht sein sollte, oder ein genaues Maß angeben? Spielt die Maßangabe für bestimmte Anwendungsgebiete eine besondere Rolle (z.B. in der Arbeitswelt – 8 Stunden), oder sollte sie stets gleich sein?

Aufsehenerregend ist die Technologie in jedem Fall. Das Unternehmen Glasschair stellte den anderen Workshop-Teilnehmern ihre Smartglass-Applikation vor, die Menschen mit Behinderung zu unabhängiger Mobilität und mehr Selbstbestimmung verhilft. Der Praxistest zeigte, wie gut die Steuerung eines Rollstuhls via Datenbrille funktionieren kann.

Auch Herr Marquardt, Mitglied des Vorstandes von DIN, ließ es sich nicht nehmen, in den Gängen von DIN eine Proberunde zu drehen.

Im Herbst (voraussichtlich am 30.10.2018) wird es eine Folgeveranstaltung hierzu geben in der die bereits definierten Anforderungen weiter konkretisiert und weitere Anwendungsfelder diskutiert werden. Sollten Sie Interesse haben daran teilzunehmen oder weitere Informationen benötigen, stehen Ihnen Sabine Pintaske (sabine.pintaske@din.de) und Philipp Albrecht (philipp.albrecht@din.de) sehr gern zur Verfügung.

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DIN e. V.
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