Presse
Artificial Intelligence Act: Herausforderung und Chance für Unternehmen
DIN, DKE, Bitkom, VDMA und ZVEI mit gemeinsamer virtueller KI-Fachkonferenz
„Artificial Intelligence Act – wie Unternehmen sich jetzt einbringen sollten“ lautetet der Titel der hochrangig besetzten KI Fachkonferenz, zu der DIN, DKE, Bitkom, VDMA und ZVEI am 22.11.2021 geladen hatten. Ziel der virtuellen Veranstaltung war es insbesondere betroffenen Unternehmen einen Überblick zu geben, welche Regulierungen im Rahmen des Artificial Intelligence Acts (AIA) politisch diskutiert werden, welche Rolle harmonisierte Europäische Normen bei der Umsetzung des AIA spielen, welchen strategischen Nutzen Normen und Standards für Unternehmen bieten können und welche Mitgestaltungsmöglichkeiten es dabei gibt.
Begrüßt wurden die über 500 Teilnehmer*innen durch Susanne Dehmel vom Bitkom e. V., Dr. Wolfgang Weber vom ZVEI und Hartmut Rauen vom VMDA e. V., die gemeinsam verdeutlichten, dass der Erfolg der KI-Verordnung, maßgeblich von der Existenz und Ausgestaltung harmonisierter europäischer Normen abhängt. Die drei Verbandsvertreter*innen begrüßten den risikobasierten Ansatz des AIA sowie die Einbettung in das New Legislative Framework (NLF) grundsätzlich. Allerdings sahen sie auch noch einige Punkte, die es zu verbessern gilt, unter anderem die bisher zu weite Definition von KI. Um das volle Potenzial von vertrauenswürdiger, menschenzentrierter und sicherer KI auszuschöpfen, bedarf es demnach klarer Vorgaben wie diese Ansprüche von Unternehmen operationalisiert werden können. Die Wirtschaftsverbände wollten zusammen mit DIN und DKE mit dieser Konferenz einen Beitrag dazu leisten, konstruktiv zur Lösung dieser Herausforderung beizutragen.
Eine erste Einführung in den Entwurf für den weltweit ersten Rechtsrahmen für KI gab Kilian Gross, Referatsleiter Künstliche Intelligenz – Politikentwicklung und -koordinierung bei der Generaldirektion CNECT der Europäischen Kommission. Darin hob er den risikobasierten Ansatz, den die Kommission mit dem Regulierungsvorschlag verfolgt, hervor. Die Entwicklung von KI-Anwendungen und ihr Einsatz in der europäischen Union soll gefördert werden. Gleichzeitig soll potentiellen Gefahren, die mit der Anwendung von KI einhergehen können, damit begegnet werden, dass Hersteller von Hochrisiko-KI-Anwendungen einen Konformitätsbewertungsprozess durchlaufen. Dieser soll, dem aus dem europäischen Produktrecht bekannten Ansatz des New Legislative Framework folgend, auf harmonisierten Europäischen Normen basieren.
Joachim Lonien, Abteilungsleiter Geschäftsfeldentwicklung von DIN erläuterte im Anschluss, wie dieses Zusammenspiel zwischen staatlicher Regelsetzung und Normung in der Praxis funktioniert: Der Gesetzgeber legt im AIA grundlegende Anforderungen an KI-Systeme und -Anwendungen fest, z.B. zum Risikomanagement, zu Transparenz, Robustheit, IT-Sicherheit und zur menschlichen Überwachung der KI. Die technische Konkretisierung erfolgt über harmonisierte Europäische Normen, die von der Europäischen Kommission beauftragt und von den Europäischen Normungsorganisationen in einem konsensbasierten Prozess unter Beteiligung aller interessierten Kreise erarbeitet werden. Dr. Sebastian Hallensleben, Leiter Digitalisierung und KI beim VDE stellte darauf aufbauend die aktuell laufenden Aktivitäten des zuständigen europäischen Normungsgremiums sowie seine Arbeitsweise vor und rief zur aktiven Mitarbeit an den anstehenden Standardisierungsprojekten über die nationalen Normungsorganisationen auf.
Im Folgenden diskutierten Referent*innen und Teilnehmer*innen gemeinsam in zwei interaktiven Workshops über industrieübergreifende und branchenbezogene Anforderungen an KI-Systeme zur Umsetzung des AIA.
KI-Experten aus Wirtschaft, Verbänden, Zivilgesellschaft und Politik diskutierten anschließend in einer Podiumsdiskussion, warum es bereits jetzt so wichtig ist, sich in der Normung und Standardisierung zu beteiligen und wie eine Einbindung aller Akteure – insbesondere auch der zivilgesellschaftlichen Organisationen und kleiner Unternehmen – gelingen kann. Des Weiteren wurde erläutert welche Regulierungsfragen bei den weiteren Beratungen über den Gesetzentwurf einer Diskussion bedürfen. Sie begrüßten den Ansatz, zur Konkretisierung von grundlegenden Anforderungen auf Normen zu verweisen, da somit Überregulierung vorgebeugt wird.
Im abschließenden Ausblick appellierte Christoph Winterhalter, Vorstandsvorsitzender von DIN, noch einmal an die Teilnehmer*innen, ihr Knowhow und ihre Meinung aktiv in die Normung einzubringen. Denn: Normung ist Gemeinschaftsaufgabe und lebt von der Beteiligung aus Wirtschaft, Wissenschaft, öffentlicher Hand und Zivilgesellschaft.