Q&A zum Finanzierungsmodell FINA25
Hier finden Antworten auf häufig gestellte Fragen zu FINA25. Sie finden Fragen von
- Expertinnen und Experten
- Unternehmen und DIN-Mitgliedern
- Verbänden
Q&A für Expertinnen & Experten
FINA25 basiert auf zwei Säulen.
Säule 1 ist beteiligungsbezogen. Sie unterstützt nationale Normungsarbeit. Hierbei sind die Beiträge für alle Normenausschüsse einheitlich, sie berechnen sich in fünf Stufen nach der Anzahl der Gremiensitze einer Person:
Stufe I gilt für 1-2 Gremiensitze pro Person
Stufe II gilt für 3-5 Gremiensitze pro Person
Stufe III gilt für 6-9 Gremiensitze pro Person
Stufe IV gilt für 10-14 Gremiensitze pro Person
Stufe V gilt ab 15 Gremiensitzen pro Person.
Es können also künftig mit einem Beitrag mehrere Sitze normenausschussübergreifend eingenommen werden.
Säule 2 ist themenbezogen und dient der Finanzierung der europäischen und internationalen Sekretariatsführung und weiterer Dienstleistungen. Sie setzt sich aus einem kalkulierten Leistungspaket zusammen, wobei ein Sockelbetrag von 3.000 Euro je Gremium nie unterschritten wird. Säule 2 wird in der Regel im Rahmen von 3-Jahres-Verträgen kalkuliert. Der Sockelbeitrag deckt die Kosten für vorbereitende Tätigkeiten zur Übernahme eines Sekretariats ab und gilt je Sekretariat. Die Finanzierung der europäischen und internationalen Sekretariate wird je Sekretariat vertraglich vereinbart und kann von einem oder mehreren finanzierenden Unternehmen übernommen werden.
Ganz klar: nein. An Strukturen und in den Gremien ändert sich nichts. FINA25 betrifft ausschließlich die Finanzierung und hat keinen Einfluss auf die Normungsprozesse. Wir werden also seitens DIN nach wie vor in vollem Umfang unser hochwertiges Projektmanagement für die Normungsarbeit bereitstellen.
Hier gibt es keine Änderung zum derzeitigen Prozess: Eine Delegation erfolgt aus dem nationalen Arbeitsgremium in das europäische und/oder internationale Gremium, unabhängig ob DIN das Sekretariat hält oder dieses durch ein anderes Land geführt wird.
Der Autorisierungsprozess bleibt grundsätzlich bestehen. Lediglich das Autorisierungsformular wird entsprechend des angepassten Finanzierungsmodells aktualisiert. Eine neue Autorisierung ist nicht erforderlich. Autorisierungen für bestehende Gremiensitze werden beibehalten und werden vom neuen Modell nicht tangiert. Perspektivisch werden wir den Prozess stärker digitalisieren, um ihn so für alle Beteiligten schlanker und schneller zu gestalten. Mit Einführung des angepassten Finanzierungsmodells wird dieser zunächst noch auf dem gewohnten Weg erfolgen.
ANMERKUNG: Eine Aktualisierung der bestehenden Autorisierung ist ab sofort und jederzeit mit dem überarbeiteten Autorisierungsformular möglich. Dieses kann über den jeweiligen Normenausschuss angefordert werden.
Wie gewohnt stehen auch weiterhin die Assistenzen, Projektmanager*innen und Geschäftsführer*innen für allgemeine Finanzierungsfragen und Auskünfte zu Beitragshöhen sowie für jegliche Rückfragen zum Prozess rund um die Finanzierung zur Verfügung. Für konkrete Fragen zu einzelnen Rechnungen und bestehenden Finanzierungsverträgen finden sich auf den entsprechenden Dokumenten die jeweiligen Ansprechpartner mit allen Kontaktdaten. Das FINA-Projektteam unterstützt gern im Übergang bei der Beantwortung offener Fragen, es ist erreichbar unter fina25@din.de
Die DIN-weit einheitlich erhobenen Basisbeiträge für die Normungsarbeit werden grundsätzlich von jedem bzw. jeder mitwirkenden Expertin und Experten verpflichtend erhoben oder sind durch Dritte zu übernehmen. Es gibt jedoch auch Ausnahmeregelungen, die eine Befreiung einzelner Unternehmen / Experten, Gremien oder Gremiensitze vorsehen.
So werden auch weiterhin folgende Expertinnen und Experten und Mitarbeitende von der Beitragspflicht für die nationale, aber auch für die europäische und internationale Normungsarbeit befreit:
Expertinnen und Experten der öffentlichen Hand einschließlich der Mitarbeitenden von Hochschulen
Expertinnen und Experten der öffentlich-rechtlich verfassten Forschungseinrichtungen
Expertinnen und Experten der nichtgewerblichen Letztverbraucher
Expertinnen und Experten, die von einem anderen Normenausschuss delegiert werden
Expertinnen und Experten, die den Status „Gast zur Aufnahme“ haben (max. 1 Jahr) sowie
die Mitarbeit im Normenausschuss Grundlagen der Normungsarbeit (NAGLN)
Darüber hinaus sieht das angepasste Finanzierungsmodell zukünftig auch eine Befreiung für Expertinnen und Experten vor, die in einem Gremium ohne direkte Normenerarbeitung mitarbeiten. Dies umfasst Lenkungs-, Steuer- und Innovationsgremien sowie Koordinierungsstellen (z. B. der Beirat eines Normenausschusses), da diese Gremien eine strategische Steuerungsfunktion für zukünftige Normungsthemen haben.
Die europäische und internationale Sekretariatsarbeit kann auch weiterhin finanziell unterstützt werden. DIN übernimmt hierbei ebenfalls einen Finanzierungsanteil von höchstens 50%. Des Weiteren kann eine Unterstützung bei der Akquise von Finanzierern einen weitvollen Beitrag leisten.
Ja, die Finanzierung der Gremienmitarbeit über einen Verband ist auch im angepassten Finanzierungsmodell möglich, wenn dieser die Expertin oder den Experten in DIN-Gremien entsendet (erfolgt über das Autorisierungsformular).
Nein, die Möglichkeit zur Erhebung von Förderbeiträgen bzw. Spenden scheidet zwingend aus. Für Säule 1 und Säule 2 werden grundsätzlich Rechnungen erstellt. Für diese mittels Rechnung abgerechneten Leistungen in Säule 1 und 2 kann es somit zukünftig keine Spendenbescheinigungen geben. Für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Rechnungsempfänger (umsatzsteuerliche Kleinunternehmer, Banken, Versicherungen bzw. häufig Verbände) stellt die in den Rechnungen enthaltene Mehrwertsteuer eine Kostenkomponente dar, die sie wirtschaftlich tragen müssen.
Nein. Das angepasste Finanzierungsmodell wird nicht auf die externen DIN-Normenausschüsse (NAAutomobil, FES, NAEBM, FSF, NAGas, FNH, NAM, KRdL und NWM) sowie die DKE angewendet. Hier erfolgt die Finanzierung der Normungsarbeit nach eigenen spezifischen Regelungen über die jeweiligen Träger der Normenausschüsse.
Die Kündigungsfrist beträgt grundsätzlich 6 Monate.
Mit Einführung des angepassten Finanzierungsmodells gelten nunmehr verbindliche und einheitliche Kündigungsfristen, die wir auch in den überarbeiteten Autorisierungsformularen darlegen. Demnach verlängert sich die Beitragszahlungspflicht automatisch um ein weiteres Jahr, wenn die Autorisierung für die Mitarbeit nicht bis zum 30. September des jeweiligen Beitragsjahres widerrufen wird.
Q&A für Unternehmen und Mitglieder
FINA25 basiert auf zwei Säulen.
Säule 1 ist beteiligungsbezogen. Sie unterstützt nationale Normungsarbeit. Hierbei sind die Beiträge für alle Normenausschüsse einheitlich, sie berechnen sich in fünf Stufen nach der Anzahl der Gremiensitze einer Person:
Stufe I gilt für 1-2 Gremiensitze pro Person
Stufe II gilt für 3-5 Gremiensitze pro Person
Stufe III gilt für 6-9 Gremiensitze pro Person
Stufe IV gilt für 10-14 Gremiensitze pro Person
Stufe V gilt ab 15 Gremiensitzen pro Person.
Es können also künftig mit einem Beitrag mehrere Sitze normenausschussübergreifend eingenommen werden.
Säule 2 ist themenbezogen und dient der Finanzierung der europäischen und internationalen Sekretariatsführung und weiterer Dienstleistungen. Sie setzt sich aus einem kalkulierten Leistungspaket zusammen, wobei ein Sockelbetrag von 3.000 Euro je Gremium nie unterschritten wird. Säule 2 wird in der Regel im Rahmen von 3-Jahres-Verträgen kalkuliert. Der Sockelbeitrag deckt die Kosten für vorbereitende Tätigkeiten zur Übernahme eines Sekretariats ab und gilt je Sekretariat. Die Finanzierung der europäischen und internationalen Sekretariate wird je Sekretariat vertraglich vereinbart und kann von einem oder mehreren finanzierenden Unternehmen übernommen werden.
Das ist ganz einfach, da das angepasste Finanzierungsmodell ebenfalls einfach und transparent gestaltet ist: Die Beiträge sind für alle Normenausschüsse einheitlich. Um die zu erwartenden Kosten für die nationale Normungsarbeit zu kalkulieren, ist eine Betrachtung je Expertin oder Experten erforderlich. Je finanzierte Expertin oder Experten sind die jeweiligen Gremiensitze, die diese/dieser innehat, zu erheben. Auf Basis der Anzahl der Sitze kann nun eine Einordnung der Expertin oder des Experten in das Beitragsstufenmodell der Säule 1 erfolgen. Die Summe der Beiträge aller Expertinnen und Experten ergibt dann den Basisbeitrag für das Engagement eines Finanzierers in der Normungsarbeit.
Sofern eine DIN-Mitgliedschaft besteht, kann zusätzlich ein Rabatt in Höhe der Stufe 1 des Beitragsmodells geltend gemacht werden. Bei der Ermittlung der Kosten unterstützen gerne die Assistenzen, Projektmanager*innen und Geschäftsführer*innen der Normenausschüsse.
Ja, sie heißen nur nicht mehr Gutschein. Der Vorteil aus den bisherigen Gutscheinen bleibt für Unternehmen bis 2.000 Mitarbeitende erhalten, was bedeutet, die Mitgliedsunternehmen bekommen für die Mitarbeit einer Expertin oder eines Experten in einem DIN-Normenausschuss künftig einen Rabatt in der Höhe des Basisbeitrags der Säule 1.
Gegenüber dem bisherigen Modell ermöglicht das angepasste Finanzierungsmodell mit dem Rabatt aus der DIN-Mitgliedschaft sogar die kostenfreie Mitarbeit in zwei Gremien für eine Expertin oder einen Experten. Sofern der Vorteil über den bisherigen Gutschein noch nicht aktiv genutzt wurde, muss die Nutzung des zukünftigen Rabatts über den DIN-Mitgliederservice aktiviert werden.
Nein, alle im Jahr 2024 geltend gemachten Gutscheine werden bei einer Fortführung der DIN-Mitgliedschaft automatisch in die Folgejahre für den Rabatt übernommen und bei der Beitragsberechnung für die nationale Normungsarbeit (Säule 1) berücksichtigt.
Gegenüber dem bisherigen Modell ermöglicht das angepasste Finanzierungsmodell mit dem Rabatt aus der DIN-Mitgliedschaft sogar die kostenfreie Mitarbeit in zwei Gremien für eine Expertin oder einen Experten. Sofern der Vorteil über den bisherigen Gutschein noch nicht aktiv genutzt wurde, muss die Nutzung des zukünftigen Rabatts über den DIN-Mitgliederservice aktiviert werden.
Q&A für Verbände
FINA25 basiert auf zwei Säulen.
Säule 1 ist beteiligungsbezogen. Sie unterstützt nationale Normungsarbeit. Hierbei sind die Beiträge für alle Normenausschüsse einheitlich, sie berechnen sich in fünf Stufen nach der Anzahl der Gremiensitze einer Person:
Stufe I gilt für 1-2 Gremiensitze pro Person
Stufe II gilt für 3-5 Gremiensitze pro Person
Stufe III gilt für 6-9 Gremiensitze pro Person
Stufe IV gilt für 10-14 Gremiensitze pro Person
Stufe V gilt ab 15 Gremiensitzen pro Person.
Es können also künftig mit einem Beitrag mehrere Sitze normenausschussübergreifend eingenommen werden.
Säule 2 ist themenbezogen und dient der Finanzierung der europäischen und internationalen Sekretariatsführung und weiterer Dienstleistungen. Sie setzt sich aus einem kalkulierten Leistungspaket zusammen, wobei ein Sockelbetrag von 3.000 Euro je Gremium nie unterschritten wird. Säule 2 wird in der Regel im Rahmen von 3-Jahres-Verträgen kalkuliert. Der Sockelbeitrag deckt die Kosten für vorbereitende Tätigkeiten zur Übernahme eines Sekretariats ab und gilt je Sekretariat. Die Finanzierung der europäischen und internationalen Sekretariate wird je Sekretariat vertraglich vereinbart und kann von einem oder mehreren finanzierenden Unternehmen übernommen werden.
Verbände können unabhängig vom neuen Finanzierungmodell auch weiterhin Expertinnen und Experten für die Normungsarbeit entsenden und deren Engagement in der Normung finanziell unterstützen. Auch für die von Verbänden entsandten Expertinnen und Experten gilt das vorgestellte Beitragsstufenmodell der Säule 1.
Darüber hinaus können sie die europäische und internationale Normungsarbeit finanziell durch einen Beitrag zu Säule 2 unterstützen. DIN-Verbandsmitglieder erhalten zwei Rabatte in Höhe der Beitragsstufe 1. Jeder Rabatt kann nur für eine Expertin oder einen Experten angewandt werden. Das neue Finanzierungsmodell ermöglicht somit für DIN-Verbandsmitglieder die kostenfreie Mitarbeit von zwei Expertinnen und Experten in jeweils bis zu zwei Gremien.