Beuth-Denkmünze an Dr. Jürgen Hahn
Herr Dr. Jürgen Hahn wurde 1941 in Duisburg geboren. Nach der Ausbildung als Chemielaborant in der Duisburger Kupferhütte studierte Dr. Hahn Chemie und promovierte 1975 zum Dr. rer. nat. Parallel dazu absolvierte er von 1970 bis 1976 das Studium der Volkswirtschaft.
1977 trat Dr. Hahn in das Umweltbundesamt ein, wo er zunächst Aufgaben des Immissionsschutzes übernahm und von 1979 bis 1986 schwerpunktmäßig in den Bereichen Abwasserwirtschaft mit Analytik und der Bewertung wassergefährdender Stoffe tätig war. 1986 wechselte Dr. Hahn zum Institut für Wasser-, Boden- und Lufthygiene des damaligen Bundesgesundheitsamtes (BGA), das im Zuge der Auflösung des BGA dann dem Umweltbundesamt zugeordnet wurde. Im Jahr 1999 übernahm Herr Dr. Hahn die Leitung der Abteilung III.3 Abfall- und Abwasserwirtschaft im Umweltbundesamt.
Seit 1979 ist Herr Dr. Hahn in der Normungsarbeit aktiv. Er nahm erstmalig im August 1979 als Gast an einer Sitzung des NAW AA I 4 „Deutsche Einheitsverfahren" teil, nachdem er zuvor einen Normungsantrag für ein „präzisiertes Verfahren zur Bestimmung des Chemischen Sauerstoffstoffbedarfs (CSB)" in diesem Gremium gestellt hatte. Als Vertreter des Umweltbundesamtes wurde er dann im Dezember 1980 in den Mitarbeiterkreis dieses Ausschusses aufgenommen.
Neben Bestimmungsverfahren für den Chemischen Sauerstoffbedarf waren es Biotests für die Charakterisierung der Gewässerqualität, denen sich Dr. Hahn zunächst besonders widmete. Hier sind der Fischtest und der Leuchtbakterientest zu nennen, die beide durch sein Engagement in enger Abstimmung zwischen den involvierten Bund/Ländergremien und dem Normenausschuss Wasserwesen (NAW) zur fachlichen Unterstützung der Abwasserverwaltungsvorschriften erarbeitet wurden und auch heute noch – in modifizierten Fassungen – Bestandteile der Abwasserverordnung sind.
Als langjähriger Vertreter des Unterausschusses "Analytik" der Bund/Länder-Arbeitsgruppe zum §7a des Wasserhaushaltsgesetzes hat Dr. Hahn maßgeblich dazu beigetragen, dass die Verfahren zur Bestimmung relevanter Gewässerschadstoffe durch den zuständigen Arbeitsausschuss genormt wurden.
Die Aktualisierung bestehender Normen sowie die zeitnahe Ausarbeitung neuer Normen für die spätere Inbezugnahme in Rechtstexten waren stets das zentrale Anliegen von Dr. Hahn, da die genormten Ergebnisse einen nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Deregulierung im gesetzlichen und untergesetzlichen Bereich leisten, der bei den Abwasserverwaltungsvorschriften seinen Ausgang nahm und bis heute in alle umweltrelevanten Rechtsbereiche hinein reicht. Diese grundsätzliche Auffassung von der positiven Wirkung der Verweise auf Normen vertrat Dr. Hahn auch gegenüber seinen Kollegen in Bund und Ländern.
Dr. Jürgen Hahn war stets auch ein maßgeblicher Unterstützer der Erarbeitung von Internationalen Normen zur Untersuchung der Wasserbeschaffenheit. So war es nicht zuletzt seinem persönlichen Engagement zu verdanken, dass das DIN im Jahr 1983 das Sekretariat des ISO/TC 147 "Wasserbeschaffenheit" und des dazugehörenden Unterkommittees 2 "Physikalische und chemische Untersuchungsverfahren" übernehmen konnte. Seit dieser Zeit hat sich Dr. Hahn kontinuierlich dafür eingesetzt, dass dem DIN für seine von den interessierten Kreisen gewollte Tätigkeit in diesem Bereich eine erhebliche finanzielle Förderung durch das Umweltbundesamt zur Verfügung gestellt wird. Darüber hinaus hat sich Dr. Hahn an Gesprächen mit der Wirtschaft und den Ländern beteiligt, um auch die Finanzierung der nationalen und – später hinzugekommenen – europäischen Normungsprojekte sicherzustellen.
Seit der Übernahme der Abteilungsleitung "Abfall- und Abwasserwirtschaft" im Umweltbundesamt im Jahr 1999 war Dr. Jürgen Hahn maßgeblich an der Konzeption einer umweltverträglichen Abfallwirtschaft beteiligt. Hierzu gehört auch die Beteiligung an der Entwicklung der Leitidee "Gute Qualität und sichere Erträge", die im Jahr 2002 als gemeinsames Konzeptionspapier des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) und des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) vorgestellt wurden. Eine Kernaussage hierin betrifft die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung, die als deutscher Beitrag bereits frühzeitig Eingang in die Erarbeitung Technischer Berichte zum Schlamm-Management des CEN/TC 308 "Charakterisierung von Schlamm" gefunden hat.
Neben den direkten Einflüssen, die das Wirken Dr. Hahns und seiner Kollegen auf das Normenwerk für die Untersuchung von Wasser-, Abwasser und Schlamm genommen hat, ist er seit 1989 auch als Co-Autor für die Loseblatt-Sammlung "Analysenverfahren in der Abwasserverordnung", die von DIN Media herausgegeben wird, tätig, für die er die rechtsrelevanten Beiträge zusteuert.
Nimmt man nur die genormten Verfahren, die zur Zeit rechtsrelevant über die Abwasserverordnung benannt sind, so sind es etwa 50 Normen, die direkt und indirekt auf das Wirken von Herrn Dr. Jürgen Hahn zurückgehen. Die Tätigkeit von Dr. Hahn ist ein Beispiel für den "gelebten" Normenvertrag zwischen dem DIN und der Bundesregierung, dessen 30-jähriges Bestehen im vergangenen Jahr im DIN gefeiert werden konnte.
Für diese herausragenden Leistungen dankte das DIN Deutsches Institut für Normung e. V. Herrn Dr. Jürgen Hahn mit der Verleihung der Beuth Denkmünze am 5. Mai 2006 im Rahmen eines Festkolloquiums anlässlich seines Ausscheidens aus dem Umweltbundesamt.