100 Jahre DIN
Auf unseren Jubiläumsseiten erfahren Sie, wie sich DIN im Laufe der Geschichte weiterentwickelt hat und was wir uns für die Zukunft vorgenommen haben. Außerdem möchten wir die Menschen würdigen, die sich in der Normung engagieren und ihr Wissen zum Wohle der deutschen Wirtschaft und Gesellschaft in Normen einbringen.
Wunderbare Welt dank Normen
Wer dem Rat seines Zahnarztes oder Apothekers folgt, profitiert mindestens zwei Mal täglich von ihr. Die Rede ist von der Büschelauszugsprüfung: Die einzelnen Büschel einer Zahnbürste sollen nach der internationalen Norm DIN EN ISO 20126 mindestens einer Kraft von 15 Newton widerstehen. Damit sie im Bürstenkopf bleiben und nicht verschluckt werden. In der Praxis funktioniert das gut. Bevor Borsten ausfallen, sind sie meist so verbogen, dass man schnell zu einer neuen Zahnbürste greift.
Sommerzeit ist Grillzeit – und ein Eldorado für die Norm. So regelt DIN EN 1860-1 bei einem Grill auf klappbarem Gestell, dass dieses arretierbar sein muss. Der Abstand der Grillstäbe darf maximal 20 Millimeter sein, damit kein Würstchen durchfällt. Nach DIN EN 1860-2 enthält genormte Grillkohle weder Pech, noch fossile Kohlearten, Erdöl, Koks oder Kunststoffe.
Eine der wichtigsten Normen im Treppenbau ist die DIN 18065. Sie gilt für Gebäudetreppen und wurde zuletzt im März 2015 aktualisiert. In ihr sind Begriffe, Messregeln, Hauptmaße – vom Auftritt über die nutzbare Laufbreite bis zum Steigungsverhältnis – und Toleranzen festgelegt. Das Resultat: Treppen sind bequem und sicher zu begehen.
Nein, Gurken sind nicht genormt. Schon gar nicht ihre Krümmung.
Aber es gab von 1988 bis 2009 tatsächlich mal eine EU-Verordnung, die die Handelsklassen des Kürbisgewächses definierte. Um zur Klasse »Extra« zu gehören, musste die Gurke »gut geformt und praktisch gerade« sein. Mittlerweile darf das Gemüse aber wachsen, wie es will.